NACHRICHTEN VON SCHNEIDER GROUP, JULI 2020

14.08.2020

Willkommen zu unserem Newsletter mit einer Auswahl an Nachrichten und den wichtigsten regionalen Updates zu Russland & der GUS für Juli 2020. Wir hoffen, Sie dieser für Ihr Geschäft interessant und nützlich ist! Benötigen Sie zusätzliche Informationen oder Erläuterungen? Haben Sie Anregungen? Nehmen Sie jederzeit Kontakt mit uns auf!

SCHNEIDER GROUP NEWS

3 Erfolgsfaktoren für Top-Manager

Was macht den Erfolg eines Topmanagers aus? Wie kann ein Unternehmen mit den Herausforderungen, die sich aus dem Lockdown und der Fernarbeit ergeben, umgehen? Was macht ein Team effizient und welche Rolle spielt Flexibilität bei geschäftlichen Entscheidungen? Welche Lehren lassen sich aus dem Corona-Lockdown ziehen?
Die Antworten und andere interessante Aspekte finden Sie im Exklusiv-Interview mit Ulf Schneider, Gründer und Präsident der SCHNEIDER GROUP.
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Zunehmende Komplexität bei der Verwaltung von Personaldaten ist wichtigster Motor für Buchhaltungsoutsourcing

Erhalten Sie Einblicke darin, wie sich COVID-19 auf Unternehmen und die Digitalisierung auf den Outsourcing-Markt für Buchhaltung auswirken – im Exklusivinterview mit Ekaterina Lozhkova, Finanzdirektorin und Partnerin bei SCHNEIDER GROUP für das größte russische Ranking-Portal RAEX.
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TREFFEN SIE UNS AUF DEM 5. Manufacturers’ Forum

Treffen Sie uns auf dem 5. Manufacturers’ Forum am 25. September in Frankfurt am Main.
Aus erster Hand „Wie schneidet Russland im Vergleich zu anderen Märkten wirtschaftlich ab? Welche Erfahrungen haben Unternehmen mit dem Standort und der Produktion in Russland gemacht?“ – ein informativer Vortrag von Daniel Thorniley, Gründer und Präsident, DT Global Business Consulting GmbH, mit anschließender Diskussionsrunde.
Nehmen Sie als Gast teil, oder treten Sie als Referent oder Veranstaltungspartner auf.

DOING BUSINESS IN: CHANCEN FÜR DEUTSCHE MITTELSTÄNDISCHE UNTERNEHMEN

Nehmen Sie gemeinsam mit Ulf SCHNEIDER & Lars Flottrong an der Online-Veranstaltung des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft und der SCHNEIDER GROUP am 18. August, 16.00 Uhr (MEZ) teil. Erfahren Sie, welches die Branchen mit dem größten Potenzial sind. Wie haben die internationalen Sanktionen die Marktdynamik und die Kaufkraft beeinflusst? Kann ich in Russland verkaufen, ohne eine Geschäftseinheit vor Ort zu registrieren? Welche besonderen Zertifizierungsanforderungen gilt es zu beachten?

REGIONALE UPDATES

  • USBEKISTAN

Übergang zur IFRS-Berichterstattung

Ab 1. Januar 2021 müssen Unternehmen in Usbekistan ihre Berichterstattung gemäß IFRS organisieren und hierfür geeignetes Personal für einen reibungslosen Übergang zu den neuen Standards bereitstellen.
Die SCHNEIDER GROUP Usbekistan bietet sowohl Dienstleistungen zur Vorbereitung der Berichterstattung als auch Schulungen für internes Buchhaltungspersonal an. Erfahren Soe mehr.
Fordern Sie weitere Informationen zur IFRS-Schulung für Buchhalter an.

  • RUSSLAND

Änderungen der Selbstisolierungsregeln für nach Russland einreisende Personen

Ab dem 1. August sind russische Staatsbürger, die mit internationalen Flügen nach Russland zurückkehren.
Diese Einschränkung gilt nach wie vor für ausländische Staatsbürger, die zum Arbeiten nach Russland einreisen.
Erfahren Sie mehr und lassen Sie sich über die Bedingungen für die Einreise Ihrer Mitarbeiter beraten.

Digitale Arzneimittelkennzeichnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft

Alle für den russischen Markt bestimmten Arzneimittel müssen zum Schutz vor Fälschungen und zur Verfolgung der Arzneimittellieferkette vom Hersteller bis zum Endverbraucher mit einem eindeutigen digitalen Code gekennzeichnet werden.
Erfahren Sie mehr und fordern Sie weitere Informationen zur Sicherstellung der Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften an.

Änderungen bei der Arzneimittelwerbung

Der Föderale Antimonopoldienst Russlands erlaubt Werbung im Bereich medizinischer Anwendungen nur mit einer entsprechenden Lizenz.
Erfahren Sie mehr und kontaktieren Sie uns, um zu prüfen, ob für Ihre Werbung eine entsprechende Lizenz erforderlich ist, und um Unterstützung bei der Erlangung der Lizenz anzufordern.

Inverkehrbringen nicht gekennzeichneter Arzneimittel ( 1. Juli 2020 bis 1. Januar 2021)

Die Verordnung gilt für Arzneimittel, die ohne Anbringung von Identifikationsmitteln innerhalb der Russischen Föderation vom 1. Juli 2020 bis zum 1. Oktober 2020 und außerhalb Russlands bis zum 1. Oktober 2020 hergestellt werden.
Erfahren Sie mehr und Wir klären für Sie die Vorgehensweise für Ihre medizinischen Produkte.

Änderungen des Verfahrens zur Liquidation von Unternehmenseinheiten

Ab 13. August 2020 können Arbeitgeber eine juristische Person erst dann auflösen, wenn die Arbeitnehmer ihre Abfindung in voller Höhe erhalten haben.
Fordern Sie jetzt eine Checkliste für die sichere Liquidation einer Unternehmenseinheit an.

Multilaterales Abkommen zur Umsetzung von Maßnahmen zum Steuerabkommen tritt in Kraft

Die Einführung des MLA dient der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und des Missbrauchs von Steuervorteilen, die im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gewährt werden.
Erfahren Sie mehr und fordern Sie unsere Unterstützung bei der Beurteilung möglicher Auswirkungen der Änderungen auf Ihr Unternehmen an.

Steueränderungen für IT-Unternehmen

Am 22. Juli wurde das Gesetz über Änderungen der Besteuerung im IT-Bereich verabschiedet, das eine Reihe von Vorteilen wie Mehrwertsteuer, Gewinnsteuer und Versicherungsbeiträge vorsieht.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um die Möglichkeit der Nutzung von Steueranreizen für Ihr Unternehmen zu beurteilen.

Belarus und Russland unterzeichnen Abkommen über gegenseitige Anerkennung von Visa

Ausländische Staatsbürger, die im Rahmen der Visaregelung einreisen, ausreisen, sich aufhalten oder durchreisen, ein Visum eines der Staaten besitzen und im Besitz eines gültigen Ausweispapiers sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums frei in das Hoheitsgebiet von Belarus und Russland einreisen, ausreisen, sich dort aufhalten oder durch das Hoheitsgebiet Russlands reisen.
Erfahren Sie mehr und setzen Sie sich mit uns in Verbindung um Details des Abkommens zu klären.
  • BELARUS

Lernen Sie den Great Stone Industrial Park kennen

Der Great Stone Industrial Park in Belarus bietet seinen Residenten verschiedene Steueranreize und eine schlüsselfertige Infrastruktur für einen reibungslosen Geschäftsstart in Belarus.
Details in einem gemeinsamen Webinar der SCHNEIDER GRUPPE Belarus und Great Stone.
Interesse, Resident zu werden? – Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Änderungen bei der Lizenzierung von medizinischen Dienstleistungen

Änderungen bei der Lizenzierung von medizinischen Dienstleistungen sollen am 28. August 2020 in Kraft treten.
Lassen Sie sich zu den neuen Arten von Dienstleistungen und Lizenzierungsverfahren beraten

COVID-19 – staatliche Unterstützung für Unternehmen

Subventionen aus dem Sozialversicherungsfonds von Belarus stehen lokalen Unternehmen zur Verfügung, um die Auswirkungen von COVID-19 auf die Wirtschaft zu mildern.
Prüfen Sie, ob Ihre Unternehmenseinheit in Belarus für eine Unterstützung in Frage kommt.

Keine 14-tägige Quarantäne bei Ankunft in Belarus für Bürger weiterer Länder

Ausländische Staatsbürger, die nach Belarus einreisen, müssen negative COVID-19-Testergebnisse vorweisen können (die nicht älter als 2 Tage vor Ankunft in Belarus sind).
Erfahren Sie mehr und lassen Sie sich hinsichtlich der Einreise Ihrer ausländischen Mitarbeiter nach Belarus beraten

  • ARMENIEN

Änderungen bei der Berechnung der Körperschaftssteuer

Das armenische Parlament hat am 16. Juni 2020 Änderungen des Steuergesetzbuches der Republik Armenien bezüglich der Gewinnsteuervorauszahlung zur Unterstützung von durch COVID-19 betroffene Steuerzahler verabschiedet.
Lassen Sie sich beraten, um zu prüfen, ob diese Steuervergünstigungen auch auf Ihr Unternehmen anwendbar sind.

  • KASACHSTAN

Änderungen in der Gesetzgebung zu persönlichen Daten und digitalen Dokumenten

Am 25. Juni 2020 unterzeichnete der Präsident Kasachstans das Gesetz über die Regulierung der digitalen Technologien zur Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten.
Lassen Sie sich bezüglich der Einhaltung des aktualisierten Gesetzes beraten.

Steueranreize für von COVID-19 betroffene Unternehmen

Eine Verlängerung der Steuerzahlungsfristen, 8% Umsatzsteuer für den Verkauf und Import von Waren, die in der Liste der für die Gesellschaft wichtigen Lebensmittelprodukte enthalten sind, und andere Anreize stehen für Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen zur Verfügung.
Finden Sie heraus, ob Ihre Unternehmenseinheit in Kasachstan für eine Unterstützung in Frage kommt.

  • POLEN

Verlängerte Fristen für die Erstellung und Einreichung von Jahresabschlüssen

Für Unternehmen, die der Aufsicht der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF) unterliegen (z.B. börsennotierte Unternehmen, Banken), wurde die Frist um 2 Monate verlängert.
Lassen Sie sich hinsichtlich verlängerter Fristen und Verfahrensänderungen von uns beraten.

Kontaktieren Sie uns.

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