Usbekistan wechselt ab 2021 zu internationalen Rechnungslegungsstandards

12.08.2020

Der Beschluss des usbekischen Staatsoberhauptes vom 24. Februar 2020 „Über zusätzliche Maßnahmen für den Übergang zu internationalen Rechnungslegungsstandards“ macht deutlich, dass das Land ein neues Kapitel beim Übergang zu IFRS aufschlägt.

Das verabschiedete Dokument sieht eine grundlegende Überprüfung des Koordinierungs- und Vorbereitungsprozesses für den Übergang von Wirtschaftsunternehmen zu IFRS vor.

Unter anderem:

Aktiengesellschaften, kommerzielle Banken, Versicherungsgesellschaften und juristische Personen, die als große Steuerzahler eingestuft werden. Zu diesem Zweck müssen die genannten juristischen Personen ab dem 1. Januar 2021 die Rechnungslegung auf der Grundlage der IFRS durchführen und sicherstellen, dass eine ausreichende Anzahl für IFRS qualifizierter Mitarbeiter im jeweiligen Rechnungswesen zur Verfügung steht.

Darüber hinaus wird die staatliche Vermögensverwaltungsbehörde ab 2020 jährlich bis zum 1. Juni einen Zeitplan für den Übergang von Wirtschaftsunternehmen mit Staatsbeteiligung und staatseigenen Unternehmen zur Rechnungslegung und Finanzberichterstattung auf der Grundlage der IFRS verabschieden und veröffentlichen.

In Anbetracht dessen, dass eine beträchtliche Anzahl qualifizierter Fachleute mit den erforderlichen Kenntnissen bzw. Fähigkeiten notwendig wird, sieht das Dokument vor, dass zukünftig usbekisches Personal über entsprechende Schulungen umfangreich ausgebildet wird.

Hierbei kann die SCHNEIDER GRUPPE Taschkent in Zusammenarbeit mit „Al Terra“ LLC helfen, Zugang zu Kursen und Schulungen zu IFRS, Rechnungslegung und Finanzen zu erhalten.

Quelle: https://nuz.uz/ekonomika-i-finansy/47115-uzbekistan-s-2021-goda-perehodit-na-mezhdunarodnye-standarty-finansovoy-otchetnosti.html

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