NACHRICHTEN VON SCHNEIDER GROUP, OKTOBER 2020

06.11.2020

Willkommen zum regelmäßigen Newsletter der SCHNEIDER GROUP mit einer Auswahl von Nachrichten und den wichtigsten regionalen Updates für Russland & die GUS für Oktober 2020. Benötigen Sie zusätzliche Informationen? Kontaktieren Sie uns!

SCHNEIDER GROUP NEWS

Leistungspaket-Angebot zur Sicherung der Geschäftskontinuität ausländischer Unternehmen in Armenien

Um ausländische Unternehmen, die aufgrund von COVID-19 und der aktuellen politischen Situation mit zahlreichen Herausforderungen zu kämpfen haben zu unterstützen, bietet die SCHNEIDER GROUP das 3-in-1-Dienstleistungspaket an, das Interimsmanagement, rechtliche Unterstützung und vollständiges Buchhaltungs-Outsourcing zum Preis von einer Dienstleistung umfasst.
Einzelheiten finden Sie hier
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um die Kontinuität Ihrer Geschäftstätigkeit in Armenien sicherzustellen.

Deutsches Consulting auch für russische Unternehmen

Ulf Schneider, Gründer und Präsident der SCHNEIDER GROUP, erklärt im Interview mit dem russischen Magazin Expert Online, wie man sich in Russland selbständig macht und warum deutsche Beratungsqualität inzwischen auch bei russischen Unternehmen sehr gefragt ist.
Lesen Sie das ganze Interview hier.

Checkliste zur Einhaltung von Migrationsregeln für Unternehmen

Eine Reihe von Migrationsbestimmungen regelt den Aufenthalt von ausländischen Bürgern in Russland. Wenn Sie ausländische Mitarbeiter einladen, ist es wichtig, sicherzustellen, dass diese sich an die Bestimmungen halten, andernfalls müssen einladende Unternehmen mit Strafen rechnen. Laden Sie unsere praktische Checkliste herunter, mit deren Hilfe Sie die Einhaltung der russischen Migrationsgesetze sicherstellen und unnötige Strafen vermeiden können.
Checkliste herunterladen.
Für professionelle Beratung zum russischen Migrationsrecht wenden Sie sich an uns.

Partnerschaftsabkommen mit der Skolkovo-Stiftung zur Förderung der Entwicklung einer digitalen Wirtschaft

Im Rahmen gemeinsamer Projekte planen die Skolkovo-Stiftung und die SCHNEIDER GROUP die Entwicklung und Förderung neuer Technologien in den Bereichen HR-tech, FinTech und LegalTech für russische und internationale Unternehmen.
Näheres dazu erfahren Sie hier

LÄNDER-UPDATES

  • RUSSLAND

Neue Welle von Beschränkungen in Moskau zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19

Der obligatorische Fernarbeitsmodus für 30 % der Beschäftigten, die Übermittlung der persönlichen Daten der Remote-Mitarbeiter an staatliche Behörden und die obligatorische wöchentliche Berichterstattung gehören zu den am häufigsten diskutierten Vorschriften in der Geschäftswelt.
Mehr dazu unter dem Link.  Für professionelle Unterstützung bei der Einrichtung eines Fernarbeitsmodus wenden Sie sich an die Arbeitsrechtsexperten der SCHNEIDER GROUP.

Erweiterung der Liste der Länder, deren Bürger E-Visa für die Einreise nach Russland erhalten können

Hier finden Sie die Liste der Länder, deren Bürger ab dem 1. Januar 2021 ein Kurzzeit-E-Visum für einen Besuch in Russland beantragen können.
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsfragebogens, bei der Verfolgung von Anträgen sowie Rechtsberatung bezüglich aktualisierter Verfahren benötigen.

  • BELARUS

Änderungen bei den Regelungen über die Einziehung von Forderungen ohne Streitverfahren

Nach dem neuen Präsidialerlass erfolgt im Zeitraum vom 26.07.2020 bis zum 31.12.2020 die Einziehung von Geldmitteln von den Bankkonten der Zahlungspflichtigen ohne Streitverfahren nur auf der Grundlage von Exekutivvermerken durch die Vollstreckungsbehörden im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens.
Details hierzu.
Kontaktieren Sie uns für professionelle Unterstützung in Fragen der Einziehung von Forderungen ohne Streitverfahren.

Änderungen im Marken- und Dienstleistungsmarkenschutz für geographische Angaben

Ab sofort müssen Ausländer, die den rechtlichen Schutz einer geographischen Angabe durch ihre Registrierung beim Nationalen Zentrum für Geistiges Eigentum (NCIP) anstreben, von belarussischen Patent- und Markenanwälten vertreten werden, sofern in internationalen Verträgen nichts anderes vorgesehen ist.
Lesen Sie Einzelheiten dazu hier.
Erhalten Sie rechtliche Unterstützung bei der Registrierung von Marken und Dienstleistungsmarken.

Änderungen bei der einseitigen Erstellung von primären Buchhaltungsbelegen

Die einseitige Erstellung von primären Buchhaltungsbelegen bedeutet deren Vorbereitung und Unterzeichnung, z.B. eines Abnahmetakts der von nur einer Vertragspartei geleisteten Arbeit (Dienstleistungen), während ein solches primäres Buchhaltungsdokument als für beide Vertragsparteien gültig betrachtet wird.
Einzelheiten finden Sie hier.
Professionelle Unterstützung anfordern.

Kontaktieren Sie uns.

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