Beschränkungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 in Moskau

02.11.2020

Der Erlass des Oberbürgermeisters Nr. 103-UM vom 28.10.2020 verlängert bis zum 15.01.2021 die von den Erlassen des Oberbürgermeisters Nr. 96-UM und 97-UM jeweils vom 01.10.2020 und 6.10.2020 festgelegten Beschränkungsmaßnahmen. Arbeitgeber sind verpflichtet:

  • die Heimarbeit für mindestens 30% der Mitarbeiter zu verlängern; dabei wird die Heimarbeit auch für alle Mitarbeiter über 65 Jahre und/oder Mitarbeiter mit Krankheiten, die im vom Gesundheitsamt der Stadt Moskau zuvor genehmigten Verzeichnis festgelegt wurden (mit Ausnahme derer, deren persönliche Präsenz für das Unternehmen von entscheidender Bedeutung ist);
  • Maßnahmen zur Minimierung der persönlichen Präsenz von Mitarbeitern zu ergreifen;
  • Wöchentlich Informationen in elektronischer Form über Folgendes weiter zu übermitteln:
    • Anzahl der ins Homeoffice versetzten Mitarbeiter (mit Angabe von Nummern ihrer Fahrkarten „Trojka“, Telefonnummern und PKW-Kennzeichen);
    • Anzahl der nicht ins Homeoffice versetzten Mitarbeiter;
    • Arten und Ort der auszuübenden Tätigkeit (mit Angabe der Postleitzahl aus der Föderalen Adressendatenbank).

Eine wöchentliche Benachrichtigung der Behörden über die versetzten Mitarbeiter ist nicht erforderlich, wenn sich die Informationen über die Mitarbeiter nicht geändert haben. Im Falle solcher Änderungen müssen am Tag der entsprechenden Entscheidung die aktuellen Angaben übermittelt werden.

Wenn Ihr Unternehmen die Fernarbeit und Arbeit in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers in abwechselnder Folge festgelegt hat, müssen Sie Informationen über jeden Mitarbeiter übermitteln, für den die entsprechende Entscheidung getroffen wurde. Dabei dürfen sich nicht mehr als 70% der Mitarbeiter gleichzeitig am Arbeitsplatz im Unternehmen befinden bzw. aufhalten.

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