Kennzeichnungspflicht für Autoteile: Vorbereitung auf neue Vorschriften 2026
24.03.2026
Wesentliche Änderungen
Laut dem Projekt:
- Ab dem 1. September 2026 wird die Registrierung der Teilnehmer am Autoteilehandel im System „Chestny Znak“ verpflichtend.
- Ab dem 1. Dezember 2026 werden geplant:
- Beginn der Pflichtkennzeichnung von Produkten;
- Meldung des Inverkehrbringens von Waren.
- Die Anforderungen gelten für bestimmte Kategorien von Autokomponenten, darunter:
- Ersatzteile für Kraftfahrzeuge;
- Komponenten für Geräte mit Verbrennungsmotoren;
- Komponenten für selbstfahrende Fahrzeuge.
- Das Experiment, bei dem bestimmte Warenkategorien (z. B. Zündkerzen, Filter, Glas) gekennzeichnet werden, läuft bis zum 31. August 2026.
Somit wird der Markt für Autoteile bereits seit 2026 auf obligatorische digitale Rückverfolgbarkeit umstellen.
Auswirkungen auf Unternehmen
- Integration mit dem System „Chestny Znak“ wird verpflichtend;
- ERP-Systeme (vorwiegend 1C) müssen zum Bearbeiten von Kennzeichnungscodes angepasst bzw. eingestellt werden;
- Prozesse in den Bereichen Lagerbuchhaltung, Logistik und Dokumentenmanagement werden komplexer;
- Ohne Automatisierung steigt das Risiko von Bedienungsfehlern (Fehler in Kennzeichnungscodes, Angaben über Warenstatus und -abgang).
In der Praxis liegen die größten Schwierigkeiten nicht in der Registrierung im System, sondern in der Umstrukturierung der Buchhaltungsprozesse und des Datenaustausches zwischen den Systemen (ERP, WMS, EDI, „Chestny Znak“).
