Aufhebung von Repatriierungspflichten

27.07.2021

Am 28.06.2021 wurde das Föderale Gesetz Nr. 223-FZ „Über Änderungen des Föderalen Gesetzes „Über die Währungsregulierung und Währungskontrolle“ verabschiedet, durch das für viele Zahlungen durch Devisenausländer and Deviseninländer die Repatriierungspflichten aufgehoben wurden.

Das Gesetz trat am 01.07.2021 in Kraft. Es gilt für neue Verträge sowie für Altverträge, deren Zahlungsverpflichtungen bisher nicht erfüllt wurden.

Begünstigte Zahlungen

  • Durch das Gesetz ist die Pflicht zur Begleichung von Fremdwährungsforderungen von Deviseninländern durch Überweisung auf Konten russischer Banken, die für die nachfolgend genannten Geschäfte begründet worden sind, nunmehr aufgehoben worden. Die Zahlungen können nunmehr auch auf ausländische Konten der betreffenden Deviseninländer geleistet werden. Lieferung von Waren, bestimmte Rohstoffe ausgenommen, an Devisenausländer;
  • für Devisenausländer ausgeführte Arbeiten und Leistungen;
  • Erteilung von Informationen sowie Einräumung von Rechten am geistigen Eigentum zugunsten von Devisenausländer.

Bereits seit dem 01.01.2020 wurde die Repatriierungspflicht von Zahlungen auf Rubelforderungen aufgehoben (vgl. hierzu).

Fortbestehen der Repatriierungspflicht

Es ist wichtig zu beachten, dass in folgenden Fällen die Repatriierungspflicht fortbesteht:

  • Rückzahlung von Vorauszahlungen, die durch Deviseninländer für Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen an Devisenausländer gezahlt wurden;
  • Rückzahlung von Darlehen, die ein Deviseninländer einem Devisenausländer gewährt hat.

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt wurden die Bußgelder für die Nicht-Rückführung erheblich reduziert (vgl. hierzu).

Was diese Änderungen für das Geschäft bedeuten

Die neuen Bestimmungen eröffnen weitere Möglichkeiten zur Begleichung von Verbindlichkeiten in Verträgen mit russischen Partnern. Insbesondere werden die Umwandlung der Verbindlichkeit und die Aufrechnung erheblich vereinfacht.

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