Erhebliche Haftungsminderung für die Nicht-Rückführung von Devisenerträgen

06.08.2020

Am 20.07.2020 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation das Föderale Gesetz Nr. 218-FZ über die Änderung des Gesetzbuches der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten, nach dem die Haftung für die Nicht-Rückführung von Devisenerträgen deutlich reduziert wird.

Das Gesetz ändert die Höhe der Bußgelder und sieht eine Schonfrist für die Erfüllung der Verpflichtung zur Rückführung von Devisenerträgen vor. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Wir erinnern daran, dass die zuvor festgelegte Höhe der Geldstrafe zwischen 75% und 100% der nicht fristgerecht angemeldeten Summe lag.


Verstoß Neuer Haftungsumfang
Nicht-Rückführung von Devisenerträgen
  1. im Rahmen von Außenhandelsabkommen in Rubel – eine Verwarnung oder ein Bußgeld in Höhe von 3% bis 10% der Einnahmen;
  2.  im Rahmen von Außenhandelsverträgen in ausländischer Währung – eine Verwarnung oder ein Bußgeld in Höhe von 5% bis 30% der Einnahmen;
  3. im Rahmen von Darlehensverträgen – eine Verwarnung oder eine Geldbuße in Höhe von 5% bis 30% des Darlehensbetrages
Nicht-Rückführung von Devisenerträgen durch einen gewerblichen Teilnehmer an einer wirtschaftlichen Tätigkeit [2] eine Verwarnung oder ein Bußgeld in Höhe von 5% bis 30% der Einnahmen
Nicht-Rückführung, wenn der Betrag der Deviseneinnahmen 200 Tausend Rubel oder den Gegenwert dieses Betrags in ausländischer Währung nicht übersteigt Eine Haftung besteht nicht
Unpünktliche Rückführung von Devisenerträgen, wenn der Zeitraum der Nicht-Rückführung 45 Tage nicht überschritten hat
Unpünktliche Rückführung nicht später als 45 Tage nach Gutschrift der Gelder auf dem Auslandskonto des Ansässigen/Inländers.

Das verabschiedete Gesetz trat am 31.07.2020 in Kraft. Die neuen Haftungsbeträge werden rückwirkend angewendet, da sie die Haftung mindern. Das heißt, die neuen Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitengesetzbuches der Russischen Föderation gelten auch für diejenigen juristischen Personen, die vor dem festgelegten Datum eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, bei denen die Entscheidung über die Verhängung einer Verwaltungsstrafe jedoch noch nicht vollstreckt wurde.

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[1] Wir erinnern daran, dass die Anforderung für die Rückführung die Erfüllung von drei Voraussetzungen vorsieht:

  • die Anforderung, Devisenerträge von einem Nicht-Residenten auf die Konten bei autorisierten Banken zu erhalten,
  • das Erfordernis der obligatorischen Rückzahlung von Vorschüssen, wenn die nicht gebietsansässige Gegenpartei ihrer Verpflichtung zur Lieferung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen nicht nachgekommen ist,
  • Forderung nach der Rückgabe von Darlehen, die an einen Nichtansässigen vergeben wurden.

[2] Das Verfahren zur Verabschiedung der Liste gewerblicher Teilnehmer an der Außenwirtschaftstätigkeit befindet sich noch im Entwurfsstadium und wird von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt.
https://regulation.gov.ru/projects#npa=93751.

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