Russische Staatsbürger, die nach Russland mit Rückholflügen kommen, und Arbeitsmigranten müssen 14 Tage Selbstisolierung einhalten

20.07.2020

Obwohl der oberste staatliche Sanitärarzt die obligatorische Selbstisolierung für russische und ausländische Staatsbürger, die nach Russland kommen, abgeschafft hatte, worüber wir in unserem Newsletter berichtet hatten, konkretisierte die neue Verordnung Nr. 21 vom 15. Juli 2020 die Regeln für die Selbstisolierung nach der Einreise in die Russische Föderation.

Daher müssen russische Staatsbürger, die mit den „Rückholflügen“ zurückkehren, die für die Rückkehr nach Russland organisiert sind, und ausländische Staatsbürger, die zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit nach Russland kommen, 14 Tage Selbstisolation am Wohn- / Aufenthaltsort einhalten, auch wenn sie einen negativen Test für Coronavirus haben.

Erneute Information finden Sie hier.

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