Der oberste staatliche Sanitärarzt Russlands hat 14 Tage Selbstisolation nach der Ankunft aus dem Ausland abgeschafft

16.07.2020

Der oberste staatliche Sanitärarzt hat die neue Verordnung  Nr. 18 vom  7. Juli 2020 erlassen. Laut diesem Dokument müssen russische und ausländische Staatsbürger, die ab dem 15. Juli 2020 in die Russische Föderation kommen, keine 14-tägige Selbstisolierung einhalten.

Dabei müssen ausländische Staatsbürger einen negativen Coronavirus-Infektionstest bei sich haben, der nach der Methode der Polymerasekettenreaktion (PCR) frühestens 3 Tage vor dem Tag der Ankunft in Russland durchgeführt wurde, oder Dokumente, die das Vorhandensein von IgG-Antikörpern bestätigen. Wenn ein ausländischer Staatsbürger nicht über solche Dokumente verfügt, muss er sich innerhalb von 3 Kalendertagen ab dem Datum seiner Ankunft in Russland einem PCR-Test unterziehen.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass russische Staatsbürger bei der Einreise keinen negativen Coronavirus-Infektionstest vorlegen müssen. Sie müssen einen solchen Test innerhalb von 3 Kalendertagen ab dem Datum der Ankunft in Russland durchführen lassen.

Beim Fehlen solcher medizinischen Dokumente oder bei einem positiven Testergebnis (PCR) müssen ankommende Bürger die geltenden hygienischen und epidemiologischen Normen und Regeln (einschließlich Selbstisolierungsregeln) einhalten.

Ab dem 15. Juli 2020 müssen Arbeitgeber ihre ins Ausland reisenden Arbeitnehmer (russische Staatsbürger) über den obligatorischen Coronavirus-Infektionstest innerhalb von drei Kalendertagen ab dem Datum ihrer Ankunft in Russland informieren.

Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, das Vorhandensein bei einem ausländischen Staatsbürger der genannten medizinischen Dokumente,  die  ein negatives Ergebnis des  Coronavirus-Infektionstests bestätigen, zu überprüfen.

Erneute Information finden Sie hier.

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