Audit der Steuerrisiken für den neuen Hauptbuchhalter

Branche:Fast Moving Consumer Goods (FMCG)
Land:Russland
10/08/2017

Der neue Hauptbuchhalter eines Importeurs von Lebensmitteln sah sich mit Problemen aufgrund der Besonderheiten der Führung einer geografisch verteilten Geschäftstätigkeit konfrontiert und beauftragte SCHNEIDER GROUP mit einer steuerlichen und buchhalterischen Prüfung. Die Arbeit unserer Experten hat nicht nur dazu beigetragen, Unregelmäßigkeiten und drohende Strafen aufzudecken, sondern auch Grundsätze für einen systematischen Ansatz für das Risikomanagement im Finanz- und Steuerbereich zu formulieren.

Kunde

Unser Kunde importiert Inhaltsstoffe für die Bäckereiproduktion nach Russland aus einer Fabrik in den GUS-Ländern zum Weiterverkauf. In den letzten Jahren hat der Kunde sein Kundennetz auf die gesamte Russische Föderation ausgedehnt und Geschäftsbeziehungen zu Abnehmern in den Nachbarländern aufgebaut.

HerausforderungLösungErgebnis

Herausforderung

Die Entwicklung der Geschäftstätigkeit in einem so großen geografischen Gebiet und die Schwierigkeit, die steuerlichen Anforderungen verschiedener Länder zu erfüllen, haben die steuerlichen Risiken erhöht und die Ermittlung der Gewinne und Verluste erschwert.Der neue Hauptbuchhalter sah sich mit ernsthaften Problemen im Zusammenhang mit steuerlichen Risiken konfrontiert und beauftragte die SCHNEIDER GROUP mit einer steuerlichen und buchhalterischen Prüfung der gesamten Unternehmensstruktur und einzelner Verträge.

Lösung

Das Unternehmen wandte das vereinfachte Steuersystem für kleine und mittlere Unternehmen an, war aber nicht in dieser Kategorie registriert.

Die Experten der SCHNEIDER GROUP überprüften die für die Unternehmensgruppe geltenden steuerlichen Vorschriften, um sicherzustellen, dass die Steuersätze, die Steuerrückstellungen und die Richtlinien bezüglich der latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten damit übereinstimmen. Während der Prüfung ergaben sich Anmerkungen bezüglich der Erfassung der Produktionskosten als abgrenzbare Posten und der Abschreibungskosten als Anlagevermögen.

Die Experten der SCHNEIDER GROUP haben auch die Angemessenheit der Entscheidungen über Kredit- und Bewertungsverbindlichkeiten beurteilt. Nach der Feststellung von Abweichungen zwischen der tatsächlichen Buchführung und der Steuerbuchhaltung wurden eine Unterbewertung der Ausgaben im analysierten Zeitraum sowie Steuerrisiken in lokaler Währung festgestellt und bewertet.

Die Fachleute haben zudem festgestellt, dass das Unternehmen des Kunden der Abfallentsorgungspflicht unterliegt und somit eine Umweltabgabe zu entrichten und die entsprechenden Meldungen abzugeben sind. Zusätzlich wurde festgestellt, dass das Unternehmen ein Steueragent ist und daher verpflichtet ist, aufgelaufene und einbehaltene Steuern auf Beträge, die an ausländische Tochtergesellschaften gezahlt werden, zu melden,diese Steuern einzubehalten und abzuführen, mit Ausnahme der Einkünfte, die nicht steuerpflichtig sind.

Gleichzeitig wurden die kontrollierten Transaktionen nach den Anforderungen der Währungskontrolle überprüft und einige Vorschläge zur Optimierung unterbreitet. Das Kundenunternehmen leistete Darlehens- und Zinszahlungen an Dritte und tätigte Transaktionen zur Einfuhr und zum Verkauf von Dienstleistungen. Da diese Transaktionen einer Kontrolle unterliegen, mussten sie den Steuerbehörden gemeldet werden. Bei einer Dokumentenprüfung wurde festgestellt, dass eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung und ein Nachweis über die Einkommensberechtigung fehlten.

Darüber hinaus analysierten unsere Experten der SCHNEIDER GROUP die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsrechts und des Schutzes personenbezogener Daten durch den Kunden. Dem Unternehmen wurde geraten, interne Richtlinien und Verfahren in diesem Bereich auszuarbeiten.

Ergebnis

Einige der bei der Prüfung festgestellten Mängel sowie die Notwendigkeit eines systematischen Ansatzes für das Finanz-, Steuer- und Compliance-Risikomanagement führten zur Schaffung eines zuverlässigeren Kontrollsystems für die Buchführung und Steuerberichterstattung des Unternehmens. Eine Analyse der SCHNEIDER GROUP ermittelte das Risiko möglicher Bußgelder und Verzugsstrafen: zwischen 100.000 und 120.000 Rubel für den Geschäftsführer und zwischen 300.000 und 450.000 Rubel für das Unternehmen.

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