Änderungen in der Steuerlandschaft für IT-Marktteilnehmer: Welche neuen Vergünstigungen kommen und welche entfallen?

19.01.2021

Ab dem 1. Januar 2021 treten Gesetzesänderungen bezüglich der Besteuerung der Tätigkeit von IT-Unternehmen in Kraft. Die wichtigste Voraussetzung für die Anwendung neuer Mehrwertsteuervergünstigungen ist die Aufnahme von Software und Datenbanken, die Gegenstand des Geschäfts sind, in das einheitliche Register russischer Software für Computer und Datenbanken.

Gleichzeitig wurde die Mehrwertsteuerbefreiung für Software- und Datenbankverkäufe unter Lizenzvereinbarungen aufgehoben. Das Steuermanöver betraf nicht nur die MwSt. Seit 2021 haben IT-Unternehmen, die die gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllen, Anspruch auf einen ermäßigten Gewinnsteuersatz sowie auf ermäßigte Sätze für Sozialversicherungsbeträge. Lesen Sie mehr in unserem Artikel über Möglichkeiten für IT-Unternehmen, ihre Steuerlast zu senken, sowie über die negativen Auswirkungen von Änderungen auf andere Marktteilnehmer.

Im Dezember 2016 schlug Russlands Präsident Wladimir Putin der Föderalen Versammlung vor, ein Programm für die wirtschaftliche Entwicklung auf dem Weg zur digitalen Wirtschaft zu starten. Es ist anzumerken, dass in der Branche in den letzten Jahren eine positive Dynamik beobachtet wurde und ein erheblicher Teil der B2G-Transaktionen vom föderalen Steuerdienst Russlands digitalisiert wurde. Ein Stillstand in diesem Bereich ist nicht zu erwarten. Dennoch kann man noch nicht von einer radikalen Veränderung der Struktur der russischen Wirtschaft sprechen.
Die vorübergehende Aussetzung und die Schwierigkeiten bei der regulären Geschäftstätigkeit während der Pandemie wirkten sich natürlich auf die Leistung aller Unternehmen aus, einschließlich die von IT-Unternehmen. Zur gleichen Zeit, im Jahr 2020, sprachen Vertreter der Behörden erneut über die Notwendigkeit der Entwicklung des IT-Sektors. Dies führte zur Idee, das sogenannte Steuermanöver durchzuführen – eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen, die darin bestehen, zusätzliche Präferenzen einer bestimmten Kategorie von Steuerzahlern bereitzustellen.

DAS NEUE FÖDERALE GESETZ

Unternehmens bei der Transaktion sowie die Besonderheiten der Besteuerung berücksichtigt werden, d.h. ob für das Unternehmen allgemeine oder besondere Steuerregelungen gelten und ob es in Zonen und Gebieten mit einem besonderen Steuerverfahren ansässig ist.

Ebenso wichtig ist es zu verstehen, welche Software und Datenbanken ins Register der Software und Datenbanken aufgenommen werden können und wie dies zu tun ist.

So enthält das Software- und Datenbankregister gemäß der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1236 vom 16. November 2015 „Über das Verbot der Zulassung von Software aus dem Ausland zu Beschaffungszwecken zur Deckung des staatlichen und kommunalen Bedarfs“ Informationen über Programme, deren Exklusivrechte weltweit und für die gesamte Dauer der Exklusivrechte im Besitz russischer kommerzieller Organisationen sind und bei denen der Gesamtanteil der direkten oder indirekten Beteiligung russischer Staatsbürger 50 % beträgt. Diese Bedingung schränkt den Kreis von Personen erheblich ein, die ihre Entwicklungen ins Register der Software und Datenbanken eintragen können und die Mehrwertsteuerbefreiung ohne zusätzlichen Aufwand beantragen können, was aus Sicht des Föderalen Steuerdienstes Russlands als Operationen zur Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils angesehen werden kann. Insbesondere geht es um ausländische Tochtergesellschaften, die zu 50% oder mehr im Besitz von ausländischen Staatsangehörigen oder juristischen Personen sind.

Geschäfte mit Software und Datenbanken, die nicht im Software- und Datenbanken-Register enthalten sind, haben die folgenden Konsequenzen:

  • bei mehrwertsteuerpflichtigen Käufern erhöht sich der Betrag des Vorsteuerabzugs um 20% der Kosten der erworbenen Software und Datenbanken;
  • bei Käufern, die spezielle Steuerregelungen für nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen anwenden, erhöhen sich die Kosten um 20% der Kosten der erworbenen Software und Datenbanken;
  • für Käufer (natürliche Personen) kann der Endpreis von Software und Datenbanken um 20% steigen;
  • der Verkäufer erhält die Möglichkeit, die Vorsteuer abzuziehen, wenn er dieser Steuer unterliegt.

Dadurch wird die Umsatzsteuerlast erheblich auf diejenigen verlagert, die Software kaufen, die nicht im Software- und DB-Register vorhanden ist, einschließlich einer Kostenerhöhung sowie einer zusätzlichen Belastung, die mit der Notwendigkeit verbunden ist, die Aufgaben eines Steuervertreters bei Außenhandelsgeschäften wahrzunehmen. Zum Beispiel, wenn Programme von ausländischen IT-Giganten oder Entwicklern von spezialisierten Programmen gekauft werden, die keine konkurrenzfähigen Analoga auf dem russischen Markt haben.

Wenn wir über Software sprechen, die im Register der Software und Datenbanken enthalten ist, ergeben sich logischerweise günstigere Bedingungen, wenn Software und Datenbanken exportiert werden, was generell das Hauptziel des Steuermanövers erfüllt, nämlich die Unterstützung und die Anreize für inländische IT-Unternehmen, da in diesem Fall die Mehrwertsteuererstattung möglich wird.
In der neuen Version dieser Regelung werden Lizenzverträge nicht erwähnt, was einige der Fragen beseitigt. Während der weltweiten Entwicklung der IT-Branche wurden verschiedene Modelle für den Verkauf von Software und Datenbanken sowie Optionen für den Zugriff darauf entwickelt, die nicht immer die Implementierung oder Bereitstellung unter einer Lizenz implizieren. Die neue Fassung schränkt die Möglichkeit ausdrücklich nicht ein, den Zugriff nach dem Modell „Software as a service“ zu gewähren.

Ein spezielles Verfahren ist für die Übertragung von Rechten zur Nutzung von Software und Datenbanken vorgesehen, mit denen man Werbung im Internet verbreiten kann oder mit der sich im Internet Angebote für den Kauf oder Verkauf von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen und Eigentumsrechten veröffentlichen lassen, man nach Informationen über potenzielle Käufer und Verkäufer suchen oder Geschäfte abschließen kann. In diesen Fällen gilt die Mehrwertsteuerbefreiung nicht, es sei denn, das Unternehmen wendet spezielle Steuerregelungen an. Zum Beispiel kann es sich in diesem Fall um elektronische Marktplätze handeln. Allerdings lässt sich aufgrund der breiten Auslegung an dieser Interpretation zweifeln. Die Plattformen für den Austausch von Kauf- und Arbeitsangeboten, Angeboten für die Erbringung von Dienstleistungen durch Selbstständige und Kleinunternehmer existieren nicht isoliert. Derartige Lösungen können auch zusätzlicher Software und Informationssysteme bedürfen, die indirekt auch die Verbreitung von Werbung und die Ausführung anderer Aufgaben ermöglichen. Dabei können solche Hilfsanwendungen und Informationssysteme gleichzeitig in anderer Software und in anderen Datenbanken genutzt werden, die für die Lösung von Aufgaben entwickelt werden, bei denen die Mehrwertsteuerbefreiung möglich ist. Hier geht es nicht darum, dass der Gesetzgeber absichtlich Raum für zusätzliche Besteuerung einer größeren Anzahl von Entwicklern und Eigentümern von Software gelassen hat, die den Datenaustausch im Web ermöglichen. Das Risiko wird in der willkürlichen Auslegung dieses Punktes durch Vertreter örtlicher Steuerbehörden gesehen, da während der wirtschaftlichen Erholung den Regionen ein Teil der Steuereinnahmen von IT-Unternehmen entzogen wird.

Wie während der Erhöhung des Steuersatzes um 2% ergeben sich im Zeitraum zwischen Ende 2019 und Ende 2020 rein praktische Fragen. Zum Beispiel darüber, wie der Verkauf mit Anzahlung von Software und Datenbanken mit der MwSt. belegt werden soll, die alle Voraussetzungen für die Aufnahme ins Register für Software und Datenbanken erfüllen oder bereits dort eingetragen sind und im Jahr 2021 verwendet werden. Oder umgekehrt, wenn die Nachzahlung für die Software geleistet wird, die im Jahr 2020 genutzt wurde. Es ist wichtig zu verstehen, wie diese Transaktionen von den Steuerbehörden betrachten werden, die die Aktivitäten von Unternehmen im Vorfeld der Änderungen des Steuersystems, die die Lage von Steuerzahlern in Zukunft erschweren, mit verstärkter Aufmerksamkeit verfolgen. Es wäre logisch, den Tag der Verladung als Bezugspunkt zu nehmen. Dennoch sind Situationen nicht ausgeschlossen, in denen die Steuerbehörden dieses Thema anders betrachten und die Interessen der staatlichen Haushaltspolitik verteidigen.

GEWINNSTEUER UND SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE

Das Steuermanöver in der IT-Branche betraf nicht nur die MwSt. Ab 2021 bekommen Unternehmen, die die unten aufgeführten Kriterien erfüllen, das Recht auf den ermäßigten Gewinnsteuersatz und auf ermäßigte Sätze für Sozialversicherungsbeiträge.

Um den Anspruch auf diese Steuervorteile geltend zu machen, müssen die Unternehmen:

  • als in der IT-Branche tätige Unternehmen akkreditiert sein;
  • das Verhältnis der Einnahmen aus verschiedenen Arten der Tätigkeit sorgfältig kontrollieren, da der Anteil der Einnahmen aus dem IT-Betrieb am Ende des Berichts- und Steuerzeitraums mindestens 90% der Gesamteinnahmen betragen muss;
  • mindestens sieben Mitarbeiter beschäftigen.

Für die Bestätigung der Tätigkeit in der IT-Branche für die staatliche Akkreditierung gelten die folgenden Codes der Gewerbearten laut dem Gesamtrussischen Klassenverzeichnis der Gewerbearten (OKVED):

  • 62.01 — Entwicklung der Software;
  • 63.11.1 — Erstellung und Nutzung von Datenbanken und Informationsressourcen.

Die Tätigkeit im Bereich IT können auch folgende Codes der Gewerbearten bestätigen:

  • 62.02 — Beratung und Arbeit auf dem Gebiet der Computertechnik
  • 62.02.1 — Planung und Projektierung von Computersystemen
  • 62.02.4 — Vorbereitung von Computersystemen auf den Betrieb;
  • 62.03.13 — Wartung von Computersystemen;
  • 62.09 — Nutzung von Computern und Informationstechnologien.

Als Einnahmen aus dem IT-Betrieb können die Einnahmen aus den folgenden Tätigkeiten betrachtet werden, die sich auf die Entwicklung von Software und Datenbanken beziehen:

  • Implementierung von Software- und Datenbankinstanzen;
  • Übertragung von Exklusivrechten an Software und Datenbanken;
  • Gewährung der Rechte auf die Nutzung von Software und Datenbanken im Rahmen von Lizenzvereinbarungen, insbesondere durch Bereitstellung des Fernzugriffs, einschließlich Aktualisierungen und zusätzlicher Funktionen (über das Internet);
  • Dienstleistungen oder Arbeiten für Installation, Testen und Wartung von Software und Datenbanken.

In Bezug auf Software und Datenbanken, einschließlich Software und Datenbanken Dritter, können die Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen oder der Ausführung von Arbeiten in folgenden Bereichen zählen:

  • Entwicklung;
  • Anpassung, d.h. Änderungen, die ausschließlich zum Zweck des Funktionierens von Software und Datenbanken auf bestimmten technischen Mitteln des Benutzers oder unter der Steuerung bestimmter Benutzersoftware vorgenommen werden;
  • Änderungen, bei denen die Überarbeitung des Werks jegliche Änderungen mit Ausnahme der Software- und Datenbankanpassung bedeutet.

Die Unternehmen, die alle Anforderungen erfüllen, erhalten die Möglichkeit, die Gewinnsteuer von 3% anstelle von 20% an den föderalen Haushalt zu zahlen. Das heißt, diese Unternehmen zahlen keine Gewinnsteuer mehr an den Regionalhaushalt, was wiederum die Kontrolle seitens regionaler Steuerbehörden verschärfen könnte.

Was die Sozialversicherungsbeiträge betrifft, so können Unternehmen, die alle Kriterien erfüllen, anstelle des derzeit möglichen Gesamtsatzes von 14% für IT-Unternehmen fast die Hälfte des Betrags zahlen, d.h. 7,6%, darunter:

  • 6,0% für Pflichtrentenversicherung;
  • 1,5% für Pflichtversicherung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und Mutterschaftsversicherung;
  • 0,1% für Pflichtkrankenversicherung.

BESONDERE REGELUNG FÜR DIE NUTZUNG VON STEUERVORTEILEN DURCH DIE IM INNOVATIONSZENTRUM SKOLKOVO ANSÄSSIGEN UNTERNEHMEN

Erstens können die in Skolkovo ansässigen Unternehmen die Vergünstigungen nutzen, die den Skolkovo-Projektteilnehmern geboten werden und die nach Erhalt eines solchen Status 10 Jahre lang gelten. Damit ein Unternehmen den Anspruch darauf erhalten kann, darf sein Gesamtgewinn 300 Millionen Rubel und der Jahresumsatz 1 Milliarde Rubel nicht überschreiten. Ein IT-Unternehmen hat den Anspruch auf die Mehrwertsteuer- und Gewinnsteuerbefreiung und kann Sozialversicherungsbeiträge zu einem ermäßigten Satz von 14% zahlen. Zweitens können diese Unternehmen die Vorteile des IT-Steuermanövers nutzen.

Es gibt zudem eine dritte Option. Laut den Erläuterungen im Schreiben des Finanzministeriums Russlands Nr. 03-03-10/84983 vom 28.09.2020, das an Steuerbehörden mit dem Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands Nr. SD-4-3/17736@ vom 29.10.2020 versendet wurde, können die Skolkovo-Projektteilnehmer Vergünstigungen für das Skolkovo-Projekt und aus dem IT-Steuermanöver gleichzeitig nutzen: Zum Beispiel, die Gewinnsteuer- und Mehrwertsteuerbefreiung laut der Regelung für Skolkovo in Anspruch nehmen und ab 2021 die Sozialversicherungsbeiträge nach dem ermäßigten Satz zahlen. Trotzdem kann die Attraktivität von Sonderwirtschaftszonen sinken.

IT-STEUERMANÖVER IN UNTERNEHMENSGRUPPEN

Grundsätzlich betreffen die Änderungen nur eine Geschäftseinheit und können mit Ausnahme von Neuerungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verbraucher von Software und Datenbanken haben. Diese Änderungen bilden jedoch die Grundlage für neue Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit einiger Geschäftsstrukturen.

Wenn es sich um internationale Unternehmensgruppen handelt, kommt es häufig vor, dass bestimmte Geschäftsbereiche, die die Haupttätigkeit unterstützen, als separate juristische Personen fungieren, die auf die Erbringung konzerninterner Dienstleistungen spezialisiert sind. Dabei können die Unternehmensgruppen, in denen eine solche Spezialisierung von Tochterunternehmen stattfindet, zu jeder Branche gehören. Zum Beispiel zur Automobilindustrie, wo in letzter Zeit Interesse bzw. Bedarf an IT Lösungen besteht, da moderne Autos digitale Technologien nutzen. Es gibt andere Beispiele für Branchen, in denen es sinnvoll ist, ein dediziertes IT-Kompetenzzentrum für die gesamte Gruppe und manchmal auch für externe Benutzer einzurichten.

Aus Sicht eines Unternehmers ist es durchaus logisch, die Gelegenheit zu nutzen, die Gesetzgeber bieten. Die Anzahl der neu gegründeten Unternehmen, die extra für die Erzielung von Steuereinsparungen gegründet wurden, kann zunehmen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass dies mit bestimmten Risiken verbunden ist. Dieses Steuervergünstigungssystem unterscheidet sich nicht wesentlich von anderen Sonderbesteuerungssystemen, die günstige Bedingungen schaffen. Wenn bei der Gründung einer neuen juristischen Person und der Schaffung eines separaten Geschäftsbereichs der Anspruch auf Steuervorteile als Argument angeführt wird, riskieren Unternehmer den Vorwürfen ausgesetzt zu werden, den Betrieb aufzuspalten und ungerechtfertigte Steuervorteile in Anspruch nehmen zu wollen. Solche Umstrukturierungen sollen durch ein bestimmtes Geschäftsziel bedingt sein und bis zu einem gewissen Grad von der Tätigkeit der Unternehmensgruppe getrennt sein, was bei internationalen Unternehmensgruppen nicht immer möglich ist, wenn es darum geht, die Effizienz der konzerninternen Unterstützung und der Geschäftsentwicklung anderer Unternehmen der Gruppe zu steigern, und nicht generell um die Gewinnerzielung.

Die Zahl der Anträge auf Akkreditierung als IT-Unternehmen nimmt bereits zu. Viele verbinden dies mit dem wachsenden Vertrauen in staatliche Strukturen. Andere, was realistischer erscheint, behaupten, dass dies auf die Absicht der Unternehmen zurückzuführen ist, das Steuermanöver zu nutzen oder sich zumindest einen Anspruch auf die Unterstützungsmaßnahmen zu sichern. Dies erschien vielen Unternehmen angesichts des eher formellen Ansatzes bei der Genehmigung durch die Steuerbeamten auf dem Höhepunkt der Pandemie im letzten Sommer als einfach.

Es ist jedoch zu beachten, dass man zur Vermeidung von Einwänden nicht nur die formalen Anforderungen des Gesetzes einhalten, sondern auch das Bestehen eines Geschäftszwecks begründen muss. Andernfalls kann es zu einer drastischen Erhöhung der Steuerbelastung infolge der Neuberechnung der Steuerbemessungsgrundlagen nach den allgemeinen Steuerregelungen kommen.

In Anbetracht des oben Erwähnten können wir den Aussagen vieler Vertreter von IT-Unternehmen zustimmen, dass dieses Paket von Steuermaßnahmen ihre Stabilität gefährdet und auch negative Folgen für die Verbraucher von Softwareprodukten haben kann, was nicht dem Ziel der Förderung der IT-Branche entspricht. Dennoch ist die Initiative generell positiv für diejenigen Unternehmen, die für den Export arbeiten: Die Möglichkeit, die Vorsteuer abzuziehen, kann ihre finanzielle Integrität erhöhen. Gleichzeitig schafft das Steuermanöver keine Voraussetzungen für die Steigerung bei der Nachfrage nach exportierter Software. Daher betrachten entsprechende Unternehmen diese Neuerungen generell eher als neutral.

Die Gründung neuer Unternehmen und die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Gewinnsteuervorteile und die Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge können für Unternehmen eine Belastung darstellen, die sie daran hindert, diese Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

Wesentliche Änderungen für IT-Unternehmen:

  • Mehrwertsteuerbefreiung wird nur für Software und Datenbanken gelten, die ins Register russischer Software und Datenbanken aufgenommen sind
  • Gewinnsteuersatz wird für akkreditierte IT-Unternehmen von 20 auf 3% gesenkt
  • Sätze für Sozialversicherungsbeiträge werden für akkreditierte IT-Unternehmen auf 7,6% gesenkt
  • IT-Unternehmen können die Ausgaben für die Anschaffung der Computertechnik nicht sofort abziehen.

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