Wie kann die Liquidation der Gesellschaft rückgängig gemacht werden

04.03.2025

Die zwingende Frist für die Liquidation einer Gesellschaft beträgt 12 Monate ab dem Datum des entsprechenden Beschlusses. Sie kann danach gegebenenfalls gerichtlich verlängert werden, jedoch maximal um die nächsten 6 Monate.

Dabei kann das Liquidationsverfahren zu jedem Zeitpunkt durch den Beschluss der Gesellschafter und die Ernennung des Einzelexekutivorgans (zum Beispiel des Generaldirektors) aufgehoben werden

Die erneute Liquidation ist erst 6 Monate nach der staatlichen Registrierung der Liquidationsaufhebung möglich.

Die Aufhebung kann automatisch erfolgen, wenn die Liquidation nicht innerhalb von 12 Monaten beendet ist.

Der Ablauf der Liquidationsfrist wird in das einheitliche staatliche Register juristischer Personen (EGRUL) eingetragen und die Informationen darüber werden gelöscht. Allerdings werden im EGRUL Angaben über den Liquidator gespeichert. Zur Änderung dieser Angaben ist ein Beschluss über die Ernennung des Generaldirektors und dessen Eintragung erforderlich. Der Liquidator kann zum Generaldirektor ernannt werden.

 

 

 

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