Wichtige Änderungen in den Steuergesetzen
Quelle: Komitee für Staatseinnahmen des Finanzministeriums der Republik Kasachstan (KfS)
24.12.2024
Der Zeitplan für Steuerprüfungen für das 1. Halbjahr 2025 ist veröffentlicht
Das Komitee für Staatseinnahmen des Finanzministeriums der Republik Kasachstan (KfS) hat den Zeitplan für regelmäßige Steuerprüfungen für das erste Halbjahr 2025 veröffentlicht. Die Prüfungen werden auf den Risiken basieren, die mit dem Entrichten von Steuern und anderen Pflichtzahlungen sowie mit der Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit von Sozialleistungen verbunden sind.
Die Informationen werden auf der offiziellen Website des KfS veröffentlicht, um Steuerzahlern zu helfen, sich auf eventuelle Prüfungen vorzubereiten und Bußgeld wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften zu vermeiden.
Den Zeitplan und Details finden Sie auf der Website des KfS unter dem Link unten:
https://www.gov.kz/memleket/entities/minfin/documents/details/769226?lang=ru
Quelle: IS Paragraph
31.12.2024
Neue Liste zu meldender grenzüberschreitender Geschäftstransaktionen
Gemäß Abs. 2 Art. 6 des Gesetzes der Republik Kasachstan „Über Verrechnungspreise“ unterliegen grenzüberschreitende Geschäftstransaktionen der Überwachung.
Grenzüberschreitende Geschäftstransaktionen sind gemäß der von der zuständigen Stelle genehmigten Liste zu melden.
Wird eine Abweichung des Transaktionspreises vom Marktpreis festgestellt, führen die zuständigen Stellen eine entsprechende Prüfung durch.
Die neue Liste zu meldender grenzüberschreitender Geschäftstransaktionen wurde mit Verordnung des Finanzministers der Republik Kasachstan vom 24.12.2024 Nr. 866 genehmigt und trat am 10.01.2025 in Kraft.
https://online.zakon.kz/Document/?doc_id=39265896&pos=54;-51#pos=54;-51
Quelle: IS Paragraph
05.12.2024
Mindestlohn, Monatsberechnungswert und andere Berechnungswerte für 2025 sind festgelegt
Am 4. Dezember 2024 unterzeichnete der Präsident Kasachstans das Gesetz der Republik Kasachstan Nr. 141-VІIІ „Über den republikanischen Haushalt für 2025–2027“, gemäß dem seit dem 01.01.2025 folgende Werte festgelegt wurden:
1) Mindestlohn: KZT 85.000;
2) Monatsberechnungswert: KZT 3.932;
3) Mindestbetrag der staatlichen Grundrente: KZT 32.360;
4) Mindestrente: KZT 62.771;
5) Lebenshaltungskosten zur Berechnung der Grundsozialleistungen: KZT 46.228.
Das Gesetz legt die Erhöhung der Alters- und Treuerentenzahlungen seit dem 1. Januar 2025 um 8,5 % fest.
Darüber hinaus wurde seit dem 1. Januar 2025 die Höhe der staatlichen Beiträge zur Pflichtkrankenversicherung auf 2 % der Berechnungsgrundlage festgelegt.
Es sei erwähnt, dass für das Jahr 2024 folgende Mindestberechnungswerte festgelegt wurden:
1) Mindestlohn: KZT 85.000;
2) Monatsberechnungswert: KZT 3.692;
3) Mindestbetrag der staatlichen Grundrente: KZT 28.215;
4) Mindestrente: KZT 57.853;
5) Lebenshaltungskosten zur Berechnung der Grundsozialleistungen: KZT 43.407.
Quelle: Steuergesetzbuch der Republik Kasachstan
01.01.2025
Abzug der Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Gründung der Forschungseinrichtungen
Seit dem 1. Januar 2025 traten Änderungen des Artikels 254 des Steuergesetzbuchs der Republik Kasachstan in Kraft, die den Abzug des Forschungs- und Entwicklungsaufwands sowie der Ausgaben für den Erwerb ausschließlicher Rechte an geistigem Eigentum und die Gründung der Forschungseinrichtungen betreffen.
Jetzt können die Ausgaben für die Gründung der Forschungseinrichtungen abgezogen werden, sofern eine entsprechende Mitteilung der zuständigen Stelle im Wissenschaftsbereich gemäß der Gesetze über Wissenschafts- und Technologiepolitik Kasachstans vorliegt.
Für den Abzug des Forschungs- und Entwicklungsaufwands ist die Vorlage der technischen Spezifikationen und der Abnahmeprotokolle für durchgeführte Arbeiten erforderlich.
Quelle: Steuergesetzbuch der Republik Kasachstan
01.01.2025
Sozialsteuer in Kasachstan: Satzerhöhung seit dem 1. Januar 2025
Am 1. Januar 2025 traten in Kasachstan Änderungen des Artikels 485 des Steuergesetzbuchs bezüglich des Sozialsteuersatzes in Kraft.
Der Sozialsteuersatz erhöht sich nach den neuen Regeln von 9,5 % auf 11 %. Die Änderung tritt Anfang 2025 in Kraft und bedeutet für alle Steuerzahler eine Erhöhung des Steuersatzes um 1,5 %.
