Wichtige Änderungen in den Steuergesetzen

04.07.2025

Quelle: Komitee für Staatseinnahmen des Finanzministeriums der Republik Kasachstan ( www.kgd.gov.kz/ru)

30.05.2025

Kasachstan und Oman unterzeichneten das Doppelbesteuerungsabkommen

 

Am 29. Mai 2025 fand im Rahmen des Internationalen Forums „Astana“ das Treffen zwischen dem Finanzminister der Republik Kasachstan, Madi Takiev, und dem Finanzminister des Sultanats Oman, Sultan bin Salim Al Habsi, statt.

Während des Treffens erörterten die Parteien den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit in den Bereichen Handel, Wirtschaft, Investitionen und Transitverkehr, tauschten Meinungen über die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Finanzministerien im Bereich der Verwaltung der öffentlichen Finanzen sowie über andere Fragen im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit aus.

Im Anschluss an das Treffen wurde zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Regierung des Sultanats Oman das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerhinterziehung in Bezug auf die Körperschaft- und Kapitalertragsteuer unterzeichnet.

 

Quelle: Komitee für Staatseinnahmen des Finanzministeriums der Republik Kasachstan ( www.kgd.gov.kz/ru)

23.05.2025

Komitee für Staatseinnahmen des Finanzministeriums der Republik Kasachstan veröffentlichte den Zeitplan für regelmäßige Steuerprüfungen in der zweiten Hälfte 2025

 

Dem veröffentlichten Dokument zufolge sind von den Kontrollen 444 Unternehmen betroffen, die aufgrund der Risikobewertung ausgewählt worden sind.

Der Zeitplan wurde mit der Verordnung Nr. 250 des Finanzministers der Republik Kasachstan vom 23. Mai 2025 genehmigt und ist auf der offiziellen Website des Finanzministeriums veröffentlicht. Er enthält Informationen zu den Namen der betroffenen Unternehmen, ihren Steuer-ID-Nummer/Geschäftsidentifikationsnummer, der Form der Prüfung, der Risikogruppe und der Kategorie des Unternehmens.

Gemäß den geltenden Vorschriften veröffentlicht die zuständige Stelle jeweils bis zum 25. Dezember des Vorjahres und bis zum 25. Mai des laufenden Kalenderjahres den halbjährlichen konsolidierten Prüfungsplan auf einer digitalen Plattform. Änderungen der genehmigten Pläne sind nicht zulässig.

Die auf dem Zeitplan stehenden Unternehmen werden mindestens 30 Kalendertage vor Beginn der Prüfung darüber informiert. Die Benachrichtigungen können persönlich ausgehändigt, per Einschreiben oder an die E-Mail-Adresse des Unternehmens gesendet werden.

Die vollständige Liste der Unternehmen, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 einer Steuerprüfung unterliegen, ist auf der offiziellen Website des Finanzministeriums der Republik Kasachstan verfügbar.

    

Quelle: IS Paragraph

Ab dem 1. September 2025 sind für einige weitere Waren Begleitscheine verbindlich

 

Ab dem 1. September 2025 erstreckt sich die Verpflichtung zur Ausstellung von Warenbegleitscheinen auch auf Waren wie Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen, deren Analoga und Vorläufer, deren Verkehr durch das Gesetz der Republik Kasachstan „Über Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen, deren Analoga und Vorläufer sowie Maßnahmen zur Bekämpfung ihres illegalen Verkehrs und Missbrauchs“ geregelt ist.

Die Änderungen wurden durch die Verordnung des Finanzministers der Republik Kasachstan vom 20. Juni 2025 Nr. 312 eingeführt und treten am 1. September 2025 in Kraft.

 

Quelle: IS Paragraph

Die Liste der Länder, mit denen das internationale Doppelbesteuerungsabkommen besteht, ist genehmigt

 

Die Liste umfasst derzeit 40 Staaten. Von der vorherigen Fassung wurden Slowenien, Tadschikistan und Irland ausgeschlossen.

Die Liste wurde durch die Verordnung des Finanzministers der Republik Kasachstan vom 22. Mai 2025 Nr. 247 genehmigt und trat am Tag ihrer Unterzeichnung am 22. Mai 2025 in Kraft.

Zur Liste der Länder, mit denen das internationale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerhinterziehung in Kraft getreten ist, in denen nominaler Gewinnsteuersatz mehr als 75 % des Körperschaftsteuersatzes in der Republik Kasachstan beträgt s. den Link.

 

Seit dem 21. Mai werden einige Berichte über das neue Benutzerkonto für Steuerzahler übermittelt

 

Das Komitee für Staatseinnahmen führt schrittweise ein neues Steuerverwaltungsinformationssystem ein, einschließlich eines neuen Benutzerkontos für Steuerzahler.

Seit dem 21. Mai 2025 lassen sich im Benutzerkonto für Steuerzahler folgende Berichte übermitteln:

  • Berichte zu Exportgeschäften von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen);
  • Berichte zu Importgeschäften von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen);
  • Informationen von Personen, die elektronischen Warenhandel betreiben und die Bestimmungen der Steuergesetze der Republik Kasachstan in Bezug auf die Reduzierung des berechneten Körperschaftsteuerbetrags, die Reduzierung des zu versteuernden Einkommens eines Einzelunternehmers um das zu versteuernde Einkommen eines Einzelunternehmers, der elektronischen Warenhandel betreibt, die Reduzierung des zu versteuernden Einkommens einer natürlichen Person um das zu versteuernde Einkommen eines Einzelunternehmers aus solchen Geschäften anwenden;
  • Angaben von Personen, die beim elektronischen Warenhandel Waren befördern, transportieren und ausliefern;
  • Meldung der Beteiligung (Kontrolle) an einem kontrollierten ausländischen Unternehmen;
  • Berechnung der Körperschaftsteuervorauszahlungen vor Abgabe der Erklärung ( Form 101.01);
  • Berechnung der Körperschaftsteuervorauszahlungen nach Abgabe der Erklärung ( Form 101.02);
  • Berechnung der Körperschaftsteuer, erhoben beim Einnahmenzahler von Einnahmen eines Ansässigen ( Form 101.03);
  • Erklärung zum Unterschriftsbonus und zur Entdeckungsgebühr ( Form 510.00);
  • Erklärung zur Erstattung historischer Kosten ( Form 560.00);
  • Erklärung zur Steuer für den Export von Mineralien ( Form 570.00);
  • Erklärung zur Mineralgewinnungssteuer ( Form 590.00);
  • Erklärung zur alternativen Bodennutzungssteuer ( Form 600.00);

Kontaktieren Sie uns.

loading captcha...
Senden...