Wichtige Änderungen in den Steuergesetzen der Republik Kasachstan
Quelle: IS Paragraph
17.04.2026
Steuerliches Informationssystem: neue Option für Niederlassungen
Das Komitee für Staatseinnahmen teilt mit, dass zur Umsetzung der Bestimmungen des Steuergesetzbuches der Republik Kasachstan (RK) hinsichtlich der Anerkennung einer Niederlassung der juristischen Person als eigenständigen Zahler von Steuern und Abgaben an den Haushalt (mit Ausnahme der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer) im Steuerzahlerbereich des Informationssystems zur Steuerverwaltung eine neue Option eingeführt wurde.
Juristische Personen mit Niederlassungen, die als eigenständige Steuerpflichtige anerkannt sind, müssen im steuerlichen Informationssystem einen Beschluss über diese Anerkennung erstellen.
Die Angaben zu den erstellten Beschlüssen werden an die staatlichen Finanzbehörden weitergeleitet und bei der automatischen Erstellung von Nullmeldungen verwendet (Artikel 115 Absatz 6 des Steuergesetzbuches).
Quelle: IS Paragraph
09.06.2026
Liste der umsatzsteuerfreien Importwaren genehmigt
Die Liste der Waren, die von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind, wurde gemäß Artikel 479 Absatz 1 Satz 11) des Steuergesetzbuches genehmigt.
Die Vergünstigung gilt für Waren, die durch Mitglieder von „Astana Hub“ importiert werden, sofern die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Waren sind laut der Liste umsatzsteuerfrei;
- Einfuhr der Waren wurde gemäß den Zollvorschriften der EAWU und/oder den Zollvorschriften der RK dokumentiert;
- Waren wurden ausschließlich zur Nutzung für vorrangige Tätigkeiten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien gemäß der genehmigten Liste eingeführt.
Die Liste umfasst 41 Warenpositionen und wurde durch den Erlass Nr. 281/NK vom 2. Juni 2026 des stellvertretenden Premierministers der Republik Kasachstan – Minister für künstliche Intelligenz und digitale Entwicklung der Republik Kasachstan genehmigt.
Der Erlass trat am 19. Juni 2026 in Kraft, gilt für Rechtsverhältnisse, die seit dem 1. Januar 2026 entstanden sind, und bleibt bis zum 1. Januar 2029 in Kraft.
Die Liste kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://prg.kz/lawyer/document/?doc_id=37396889&pos=30;154
Quelle: IS Paragraph
11.06.2026
Kasachstan und Oman vereinfachen die Steuerregelungen für Unternehmen: Gesetz unterzeichnet
Das Staatsoberhaupt hat das Gesetz der RK „Über die Ratifizierung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Regierung des Sultanats Oman zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerhinterziehung in Bezug auf Einkommens- und Kapitalsteuern sowie des dazugehörigen Protokolls“ unterzeichnet.
Das Abkommen zielt darauf ab, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kasachstan und Oman auszubauen, günstigere Rahmenbedingungen für Investitionen zu schaffen und die Doppelbesteuerung der Einkünfte von Gebietsansässigen beider Staaten zu beseitigen.
Das Dokument regelt insbesondere:
- Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit;
- Vorliegen einer Betriebsstätte;
- Aufteilung der steuerpflichtigen Einkünfte (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Einkünfte aus Gewerbebetrieb etc.);
- Grundsatz der Nichtdiskriminierung bei der Besteuerung;
- gegenseitige Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden;
- Austausch von Steuerinformationen;
- Anwendung der Bestimmungen zur Einschränkung von Steuervergünstigungen.
Den bei der Verabschiedung des Gesetzes vorgelegten Daten zufolge belief sich der Handelsumsatz zwischen Kasachstan und Oman in den letzten zehn Jahren auf rund 27 Mio. US-Dollar. Es wird erwartet, dass das Inkrafttreten des Abkommens zu einem Anstieg des gegenseitigen Handels und der Investitionen beitragen wird.
