Wichtige Änderungen in den Steuergesetzen der Republik Kasachstan

21.01.2026

Quelle: Komitee für Staatseinnahmen des Finanzministeriums der Republik Kasachstan

02.10.2025

Umsatzsteuer für ausländische Internet-Plattformen: Verwaltungsergebnisse und neue Maßnahmen seit 2026

Das Komitee für Staatseinnahmen des Finanzministeriums der Republik Kasachstan berichtete über die Ergebnisse der Umsatzsteuerverwaltung in Bezug auf ausländische Internetunternehmen und über Maßnahmen zur Stärkung der Steuerdisziplin, die seit dem 1. Januar 2026 angewendet werden.

Seit der Einführung der Umsatzsteuer in Kasachstan wurden 116 ausländische Internetunternehmen registriert. Im Jahr 2025 kamen 18 weitere Unternehmen hinzu, darunter Chess.com, OpenAI (ChatGPT), Canva und der Online-Dienst Okko. Diese Entwicklung bestätigt die Integration bedeutender Akteure der digitalen Wirtschaft in die Steuerlandschaft der Republik Kasachstan.

Die gesamten Umsatzsteuereinnahmen von ausländischen Internetunternehmen beliefen sich auf 111,6 Mrd. Tenge, wovon 41,8 Mrd. Tenge ins Jahr 2025 fallen, 18 Mrd. Tenge mehr als im Jahr 2024. Die größten Zahler im Jahr 2025 waren Temu, Valve Corporation und Apple.

Seit dem 1. Januar 2026 werden zusätzliche steuerliche Verwaltungsmaßnahmen eingeführt:

  • Ausländische Internetunternehmen, die sich nicht registriert haben oder die Umsatzsteuerzahlung umgehen, werden auf dem Gebiet Kasachstans gesperrt;
  • Die Liste solcher Unternehmen wird von einer autorisierten Stelle erstellt und öffentlich zugänglich gemacht.

Die Maßnahmen zielen darauf ab, gleiche Steuerbedingungen für alle zu gewährleisten und ein transparentes, wettbewerbsfähiges Umfeld in der digitalen Wirtschaft von Kasachstan zu entwickeln.

 

Quelle: Komitee für Staatseinnahmen des Finanzministeriums der Republik Kasachstan

12.11.2025

Kriterien zur Ermittlung von gewerblichen Einkünften werden festgelegt

Der Finanzminister der Republik Kasachstan erließ die Verordnung Nr. 698, mit der Formate, Regeln und Fristen für die Übermittlung durch Banken an die staatlichen Steuerbehörden der Informationen über Konten von natürlichen und juristischen Personen sowie die Kriterien zur Ermittlung von gewerblichen Einkünften festgelegt wurden. Die Verordnung trat am 1. Januar 2026 in Kraft.

Die wichtigste Änderung ist die Einführung des Schwellenwertes für die Einstufung von Transaktionen auf Privatkonten als gewerbliche Einkünfte. Zuvor wurde lediglich die Zahl der Geldeingänge berücksichtigt; nun gilt ein zweistufiges Kriterium.

Transaktionen gelten als Zeichen eines Gewerbetriebs, wenn die folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Geldeingänge von 100 und mehr verschiedenen Personen über einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten;
  • gesamte Eingänge für den genannten Zeitraum übersteigen das Zwölffache des Mindestlohns.

Der Mindestlohn in der Republik Kasachstan beträgt zum 1. Januar 2026 85.000 Tenge. Der Schwellenwert liegt daher bei 1.020.000 Tenge für drei Monate.

 

Quelle: IS Paragraph 

18.11.2025

Für 44 Tätigkeitsarten wurde die Sondersteuerregelung verboten

Die Regierung der Republik Kasachstan hat eine Liste von Tätigkeiten genehmigt, für die die Sondersteuerregelung mit Abgabe einer vereinfachten Steuererklärung nicht angewendet werden kann. Dieses Verbot erfolgt gemäß den Bestimmungen des neuen Steuergesetzbuches.

Die Liste umfasst 44 Tätigkeitsarten, die in 185 Positionen mit Wirtschaftszweig-Codes unterteilt sind. Meistens handelt es sich um:

  • Tätigkeiten mit hoher Gewinnspanne;
  • Staatlich regulierte Branchen;
  • Finanzen, Bergbau, Energie, Bau, Beratung, Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung;
  • Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, Erdölprodukten und Metallen;
  • Leasing-, Bank- und Maklertätigkeiten, Glücksspielindustrie, digitales Mining.

Das Verbot tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die vollständige Liste der Tätigkeiten mit Wirtschaftszweig-Codes finden Sie unter folgendem Link: https://online.zakon.kz/Document/?doc_id=33070339#sub_id=1


Quelle: IS Paragraph 

04.12.2025

Die neue Sonderwirtschaftszone „Atyrau“ ist gegründet

Die SWZ Atyrau wurde im Gebiet Atyrau eingerichtet. Sie liegt innerhalb der Stadt Atyrau und des Audans Schylyoi entlang der Autobahn Atyrau-Dossor. Ihre Gesamtfläche beträgt 450 Hektar.

Die SWZ „Atyrau“ ist bis zum 31. Dezember 2036 mit folgenden Zielen eingerichtet:

  • Entwicklung hochproduktiver und wettbewerbsfähiger Branchen;
  • Anwerbung von Investitionen und Einsatz neuer Technologien;
  • Entwicklung der verarbeitenden Industrie, einschließlich der chemischen, petrochemischen und metallurgischen Industrie, der Herstellung von nichtmetallischen Mineralprodukten, Gummi- und Kunststoffprodukten sowie von anderen Produkten mit hoher Wertschöpfung;
  • Anstieg der Beschäftigung in der Region.

Auf dem Gebiet der SWZ wird ein besonderes Rechtssystem geschaffen. Die Besteuerung erfolgt nach den Gesetzen der Republik Kasachstan. Es gelten die Bestimmungen einer Freihandelszone.

Die Regelungen und Zielvorgaben der SWZ „Atyrau“ gelten seit dem 1. Dezember 2025.      

 

Quelle: IS Paragraph 

25.12.2025

Die Liste zur Überwachung großer Steuerzahler ist genehmigt

Das Finanzministerium der Republik Kasachstan hat eine neue Liste zur Überwachung großer Steuerzahler genehmigt. Sie umfasst 524 Steuerzahler, die gemäß dem neuen Steuergesetzbuch bestimmt wurden.

Die Liste basiert auf den Steuererklärungen zum 1. Oktober 2025, tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ist zwei Jahre gültig.

Die Liste finden Sie unter folgendem Link:  https://online.zakon.kz/Document/?doc_id=34956899

 

Quelle: Online-Plattform ZAKON.KZ

01.01.2026

Das neue Steuergesetzbuch trat in Kraft

Am 1. Januar 2026 traten in der Republik Kasachstan das neue Steuergesetzbuch und das Begleitgesetz zur Änderung der Steuergesetze, die zuvor vom Präsidenten Qassym-Schomart Toqajew unterzeichnet worden waren, in Kraft. Diese Dokumente etablieren ein modernisiertes Steuersystem und betreffen die meisten Steuerregelungen und -verfahren.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Umsatzsteuer: Der Basissatz ist auf 16 % erhöht, der Schwellenwert für die Pflichtregistrierung ist auf 10.000 Monatsberechnungswerte (MRP) gesenkt;
  • Körperschaftsteuer: Für Banken (mit Ausnahme der Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen) und die Glücksspielindustrie ist ein Steuersatz von 25 % festgelegt; die Liste der nicht erstattungsfähigen Ausgaben ist festgelegt;
  • Körperschaftsteuer im Quellenstaat: Die Liste der Einkünfte von Gebietsfremden aus Quellen in der Republik Kasachstan ist erweitert. Zu solchen Einkünften aus der Erbringung von Dienstleistungen außerhalb der Republik Kasachstan gehören jetzt Werbedienstleistungen sowie Dienstleistungen zur Erfassung und Verarbeitung von Informationen;
  • Einkommensteuer: ein progressiver Steuersatz von 10 % und 15 % ist eingeführt, die Regeln für die Besteuerung von Dividenden sind aktualisiert;
  • Sondersteuerregelungen: 3 Steuerregelungen gelten weiterhin - für Selbstständige; Einzelunternehmer und juristische Personen mit vereinfachter Steuererklärung; bäuerliche Haushalte (Landwirtschaftsbetriebe).

Die Änderungen sind umfassend und betreffen eine Vielzahl von Steuerzahlern. Die Liste oben ist nicht vollständig; daher wird empfohlen, sich von Steuerexperten beraten zu lassen, um die Auswirkungen der neuen Regelungen auf konkrete Transaktionen und Geschäftsmodelle zu beurteilen.

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