Wichtige Änderungen in den Gesetzen Kasachstans

22.04.2026

Quelle: zakon.kz

17.03.2026

In Kasachstan wurden die Regeln für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten geändert

Personenbezogene Daten wurden klarer definiert:

Personenbezogen sind Daten, darunter biometrische, die sich auf eine bestimmte oder auf deren Grund bestimmbare Person beziehen und auf elektronischen, Papier- und/oder anderen materiellen Datenträgern gespeichert sind.

Die Regeln wurden durch folgende neue Bestimmungen ergänzt:

Die Gültigkeitsdauer der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten darf den Zeitraum, der zur Erreichung der Zwecke der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist, nicht überschreiten, es sei denn, die Gesetze der Republik Kasachstan oder der Vertrag sehen etwas anderes vor.

Ist die Gültigkeitsdauer der Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht angegeben, gilt sie bis zum Erreichen der bei ihrer Erteilung festgelegten Verarbeitungszwecke.

Darüber hinaus ist festgelegt, dass die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter das Recht hat, die Einwilligung durch Benachrichtigung des Inhabers der Datenbank bzw. des Verarbeiters sowie Dritter zu widerrufen.

Innerhalb von 15 (fünfzehn) Werktagen sind der Inhaber bzw. der Verarbeiter sowie Dritte verpflichtet, die Verarbeitung personenbezogener Daten einzustellen, wenn deren Speicherung oder Verarbeitung nicht nach den Gesetzen der Republik Kasachstan erforderlich ist, oder eine begründete Weigerung zu zustellen. 

Die entsprechende Verordnung tritt am 27. März 2026 in Kraft.

 

Quelle zakon.kz

12.02.2026

In Kasachstan wurden die Tätigkeiten in einigen Sonderwirtschaftszonen erweitert

Die Listen der prioritären Tätigkeiten in Sonderwirtschaftszonen wurden geändert.

 Von den Änderungen sind die folgenden SWZ betroffen:

  • Seehafen Aktau
  • Оntüstік
  • Saryarka
  • Аstana– Теchnopolis.

Die neue Liste der prioritären Tätigkeiten in den genannten Sonderwirtschaftszonen finden Sie hier:  www.zakon.kz/pravo/6507631-v-kazakhstane-rasshirili-vidy-deyatelnosti-nekotorykh-sez.html.

Die entsprechende Verordnung tritt am 21. Februar 2026 in Kraft.

 

Quelle: zakon.kz

09.02.2026

Kasachstan ratifizierte das Abkommen mit Frankreich über illegale Migration

Am 9. Februar unterzeichnete das Staatsoberhaupt der Republik Kasachstan das Gesetz zur Ratifizierung des Abkommens mit der französischen Regierung über die Rückübernahme von Personen

Das Abkommen zielt darauf ab, eine rechtliche Grundlage für die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Kasachstan und Frankreich im Bereich der Steuerung von Migrationsprozessen und der Bekämpfung illegaler Migration zu schaffen, einen wirksamen Mechanismus für die Rückführung von Personen zu gewährleisten, die illegal in die Gebiete der Parteien des Abkommens eingereist sind, sich dort aufgehalten haben oder dort wohnen, sowie die Verstöße gegen Migrationsregeln zu verhindern.

Insbesondere enthält das Abkommen folgende Bestimmungen:

  • Definitionen werden gegeben, um ein einheitliches Verständnis und eine effektive Anwendung von Begriffen wie Rückübernahme, Transit, zuständige Behörden und anderen zu gewährleisten;
  • Verfahren zur Rückübernahme werden geregelt, darunter die Gründe dafür, den Inhalt des Antrags auf Rückübernahme und die Frist für dessen Bearbeitung, die Liste der Nachweise für die illegale Einreise, sowie eventuelle Konsulargespräche;
  • Bedingungen, Grundsätze und Verfahren des Transits, sowie Gründe für dessen Verweigerung werden klar definiert; 
  • die Ausstellung von Reisedokumenten, die Organisation des Personentransfers, die Kontrollpunkte an der Staatsgrenze zur Umsetzung des Abkommens durch die beiden Staaten sowie die Bedingungen für die Begleitung von wiedereinreisenden Personen werden bestimmt; 
  • die Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten, deren Schutz während der Durchführung des Abkommens sowie die Verteilung der Transport- und Transitkosten werden geregelt.

 

Quelle: zakon.kz

02.02.2026

In Kasachstan sind die Regeln für die Registrierung juristischer Personen geändert

Die Regeln für die staatliche Registrierung von juristischen Personen sowie von Zweigniederlassungen und Repräsentanzen wurden geändert.

Insbesondere wurden die Antragsformulare für die staatliche Registrierung von folgenden Unternehmen aktualisiert:

  • Kleine und mittlere Unternehmen;
  • Juristische Personen, Zweigniederlassungen (Repräsentanzen);
  • Personengesellschaften, Aktiengesellschaften und Produktionsgenossenschaften mit Standardsatzung;
  • Mittelständische Unternehmen.

Darüber hinaus wurden die Antragsformulare für die staatliche Neuregistrierung aktualisiert:

  • juristische Personen, Zweigniederlassungen (Repräsentanzen);
  • Personengesellschaften, Aktiengesellschaften und Produktionsgenossenschaften mit Standardsatzung etc.

Dabei wurden die Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten erweitert. Sie umfassen nun die Identifikationsnummer der ausländischen Person im Wohnsitzland, das Geburtsdatum, den Wohnsitz, den Anteil am Stammkapital der juristischen Person bzw. die Anzahl der Aktien, die sich in ihrem Besitz befinden.

Die entsprechende Verordnung tritt am 10. Februar 2026 in Kraft


Quelle: zakon.kz

21.01.2026

Regeln für die Umsetzung von ÖPP-Projekten sind geändert

Die Regeln für die Planung und Umsetzung von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) wurden hinsichtlich der Planung von ÖPP-Projekten, der Durchführung von Ausschreibungen und der direkten Verhandlungen zur Bestimmung eines privaten Partners geändert.

Insbesondere wird festgelegt, dass Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen auf Initiative des Veranstalters der Ausschreibung oder auf Anfrage eines potenziellen privaten Partners erfolgen.

Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen müssen vom Veranstalter spätestens 20 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote bekannt gegeben werden; im Falle einer erneuten Ausschreibung zur Ermittlung eines privaten Partners muss diese Frist 10 Kalendertage betragen.

Der Veranstalter legt den Entwurf von Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zur Prüfung und Genehmigung vor.

Die Prüfung und Auswahl der Ausschreibungsanträge erfolgen durch die Kommission unter Berücksichtigung der in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Kriterien zur Ermittlung des besten Angebots, einschließlich der folgenden Kriterien:

  • staatliche Beiträge im Rahmen des ÖPP-Projekts, die den in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Betrag nicht überschreiten dürfen;
  • Zahlungsfrist für staatliche Beiträge im Rahmen des ÖPP-Projekts;
  • Beiträge des privaten Partners für die Durchführung des ÖPP-Projekts;
  • Zeitrahmen für Bau, Errichtung, Umbau, Modernisierung oder Betrieb der ÖPP-Einrichtung (Monate, Jahre);
  • technische und wirtschaftliche Indikatoren des Gegenstands des ÖPP-Vertrags
  • Daten zum Anteil des Inlandswertes;
  • Erfahrung in abgeschlossenen Projekten (Bau, Errichtung, Umbau, Modernisierung und/oder Betrieb von Anlagen (entweder eigenständig oder gemeinsam mit anderen Beteiligten), die dem Gegenstand des ÖPP-Vertrags ähnlich sind);
  • Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte;
  • Höchstpreise (Tarife) für hergestellte Waren, ausgeführte Arbeiten, erbrachte Dienstleistungen, Zuschläge auf diese Preise (Tarife) bei der Durchführung von Tätigkeiten, die im ÖPP-Vertrag festgelegt sind;
  • Risiken, die vom privaten Partner übernommen werden.

Die Genehmigung des Entwurfs eines ÖPP-Vertrags, auch im Falle von entsprechenden Änderungen, erfolgt in Form eines Genehmigungs- oder Ablehnungsschreibens, in dem die Gründe für die Ablehnung für jeden einzelnen zu prüfenden Punkt dargelegt werden.

Sofern im ÖPP-Vertrag nichts anderes bestimmt ist, beginnt die Frist für die Übertragung der ÖPP-Einrichtung in staatliches Eigentum mit der Genehmigung des Inbetriebnahmeprotokolls. 

Es wird darauf hingewiesen, dass der private Partner die Übergabe der ÖPP-Einrichtung an den öffentlichen Partner in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand gemäß den Bestimmungen des ÖPP-Vertrags sicherstellt.

Die entsprechende Verordnung tritt am 31. Januar 2026 in Kraft.

 

Quelle: zakon.kz

08.01.2026

In Kasachstan ist das Konzept der Investitionspolitik bis 2030 genehmigt.

Mit dem Regierungsbeschluss vom 31. Dezember 2025 ist das Konzept der Investitionspolitik der Republik Kasachstan bis 2030 verabschiedet.

Geplante Entwicklung des Systems der Investitionsanwerbung

Es wird darauf hingewiesen, dass eine grundlegende Erneuerung des Anwerbungssystems und die Einleitung eines neuen Investitionszyklus den Übergang vom extensiven zum proaktiven Wachstumsmodell erfordert, das auf der Entwicklung fortschrittlicher Lösungen, der Identifizierung erfolgversprechender Bereiche, der Ausarbeitung fertiger Investitionsvorschläge und der Entwicklung schlüsselfertiger Infrastruktur basiert.

Die Weiterentwicklung der Investitionspolitik Kasachstans zielt darauf ab, eine effektive Interaktion mit Investoren mit externen und internen Mitteln zu fördern und eine qualitativ hochwertige Projektumsetzung sowie ein hohes Maß an Investorenschutz zu gewährleisten.

Erstens soll die Stärkung der Investitionsförderungsmaßnahmen durch den Ausbau des externen Netzes von Repräsentanzen, die proaktive Zusammenarbeit mit Investoren, die Stärkung der Branchenexpertise, die Entwicklung exportorientierter Vorschläge und die Einbindung von Entwicklungsinstitutionen in die Investorenwerbung erreicht werden.

Zweitens zielen verbesserte Ansätze zur Umsetzung von Investitionsprojekten darauf ab, die Rolle der Regionen zu stärken, administrative Hürden abzubauen, die Infrastrukturbereitschaft sicherzustellen und die Bedingungen für die Produktion zu schaffen. Die Stärkung der Eigenverantwortung regionaler Führungskräfte und regionaler Investitionszentralen sowie die Transformation regionaler Entwicklungsinstitutionen werden die Geschwindigkeit, Planbarkeit und Qualität der Projektdurchführung verbessern.

Drittens stärkt Kasachstan den Investorenschutz und gewährleistet somit ein stabiles und berechenbares Investitionsklima.

Im Rahmen dieser Richtlinie wird ein Komitee zum Schutz der Investorenrechte eingerichtet, wobei jedem Investitionsprojekt ein Investitionsanwalt zugeordnet wird.

Die Aufgaben des Investitions-Ombudsmanns werden dem Generalstaatsanwalt übertragen, und in den Regionen werden zu seinen Vertretern die Staatsanwälte der Regionen, der Städte von nationaler Bedeutung und der Hauptstadt, die gleichzeitig als Co-Vorsitzende der regionalen Investitionszentralen (Investitionsstaatsanwälte) fungieren und rechtliche Unterstützung für Projekte leisten.

Die Investitionsanwälte werden auch Investitionsprojekte begleiten, insbesondere Hindernisse für Investoren beseitigen und die Rechtmäßigkeit der Durchführung überwachen: Von der Vorinvestitionsphase bis zum Abschluss des Investitionsprojekts sowie während der Gültigkeitsdauer von Präferenzen, Verträgen, Vereinbarungen oder Abkommen mit dem Investor.

Viertens umfasst die Entwicklung der Investitionspolitik den Ausbau von Finanzinstrumenten und staatlichen Fördermaßnahmen zur Verbesserung des Kapitalzugangs, unter anderem durch souveräne staatliche Partnerschaften, die Stärkung islamischer Finanzierungen und die Kapitalisierung von Entwicklungsinstitutionen. Dies schafft die Voraussetzungen für die Unterstützung von Großprojekten und die aktive Einbindung des Privatsektors.

Bei der Gründung von Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds sowie Managementgesellschaften müssen die Verfahren zur Dokumentenprüfung durch die Agentur für den Schutz und die Entwicklung des Wettbewerbs vereinfacht werden. Derzeit sehen sie eine mehrstufige Genehmigung, umfangreiche Dokumentation und lange Prüfungszeiten vor.

Durch die Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsprozesse wird eine größere Flexibilität bei der Fondsgründung und Transaktionsstrukturierung ermöglicht, der Verwaltungsaufwand reduziert und ein besser vorhersehbares regulatorisches Umfeld für Investoren geschaffen.

Fünftens stellt Kasachstan auf ein digitales System zur Überwachung von Investitionsprojekten um. Die digitale Plattform NCIP ermöglicht es, den Projektfortschritt in allen Phasen zu verfolgen. NCIP wird kontinuierlich weiterentwickelt und mit anderen digitalen Lösungen im Land integriert, um eine umfassende Projektunterstützung und Interaktion zwischen allen am Investitionsprozess Beteiligten zu gewährleisten.

Nach Ansicht der Entwickler des Konzepts wird die Umsetzung dieser Bereiche ein ganzheitliches Ökosystem schaffen, um Investitionen anzuziehen und die Investitionsattraktivität des Landes zu steigern.

Grundprinzipien und Ansätze der Entwicklung

Das Konzept definiert die folgenden Grundprinzipien für die Entwicklung der Investitionspolitik:

  • Systemansatz: ein umfassender und koordinierter Ansatz zur Regulierung von Investitionstätigkeiten unter Berücksichtigung der Vernetzung aller Elemente der Wirtschaft.
  • Ausrichtung an strategischen Zielen: Die Investitionspolitik ist eng mit den langfristigen strategischen Prioritäten und Entwicklungszielen des Landes verknüpft.
  • Proaktivität: vom Reagieren auf Anfragen von Investoren hin zur Entwicklung proaktiver Lösungen, einschließlich der Identifizierung erfolgversprechender Bereiche und der Erstellung fertiger Investitionsvorschläge.
  • Fairer Wettbewerb: Reduzierung staatlicher Unterstützungsmaßnahmen, die Marktprinzipien verzerren und die Entwicklung des Privatsektors negativ beeinflussen.
  • Kontinuität: Die Investitionspolitik basiert auf bisherigen Erfahrungen und Erfolgen und gewährleistet so eine nachhaltige und beständige Entwicklung des Investitionsklimas im Land.
  • Fokus auf prioritäre Sektoren: Priorität hat die Entwicklung von Branchen, die von strategischer Bedeutung und auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähig sind, was zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum beiträgt.
  • Integration: Schaffung eines einheitlichen Unterstützungs- und Begleitungssystems für Investoren, das alle notwendigen Prozesse, Instrumente und Ressourcen vereint.
  • Kontinuität: Kontinuierliche Verbesserung der Investitionspolitik und -prozesse durch Analyse der Ergebnisse, Feedback und Berücksichtigung wechselnder wirtschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen.
  • Gewährleistung der wirtschaftlichen Sicherheit: Förderung von Investitionen in jene Sektoren, die für das Land von strategischer Bedeutung sind, beispielsweise im militärisch-industriellen Komplex, in der Hightech-Industrie und im sozialen Bereich.

Ansätze zur Entwicklung der Investitionspolitik umfassen 5 Richtungen:

1. Stärkung der Maßnahmen zur Anwerbung von Investitionen.
2. Verbesserung der Ansätze zur Umsetzung von Investitionsprojekten.
3. Schutz der Investorenrechte.
4. Ausweitung der Finanzinstrumente und staatlichen Unterstützungsmaßnahmen.
5. Digitalisierung und Überwachung des Projektfortschritts.

Erwartete Ergebnisse bis 2030

  • Gewinnung von Investitionen in Sachanlagen in Höhe von mindestens 270 Billionen Tenge innerhalb von 6 Jahren.
  • Gewinnung von ausländischen Direktinvestitionen in Höhe von mindestens 100 Milliarden US-Dollar innerhalb von 6 Jahren.
  • Sicherstellung des jährlichen Nettozuflusses ausländischer Direktinvestitionen in Höhe von mindestens 2 % des BIP.
  • Sicherstellung der Diversifizierung von Investitionsflüsse mit Schwerpunkt auf Nicht-Rohstoff-Sektoren der Wirtschaft.
  • Hohe Zufriedenheit der Investoren mit dem Investitionsklima (jährlich mindestens 90 % laut unabhängigen Umfragen).
  • Vollständige Einführung der nationalen digitalen Investitionsplattform.
  • Sicherstellung der hundertprozentigen Einsatzbereitschaft der Infrastruktur effektiver Sonderwirtschafts- und Industriezonen.

Der Beschluss tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.

 

Quelle: zakon.kz

09.01.2026

Der digitale Kodex der Republik Kasachstan ist unterzeichnet

Am 9. Januar 2026 unterzeichnete der Präsident den Digitalen Kodex der Republik Kasachstan. Dieses grundlegende Dokument regelt die Beziehungen im Bereich digitaler Technologien, die Nutzung künstlicher Intelligenz sowie den Schutz personenbezogener Daten und gewährleistet somit die systematische digitale Transformation.

Das Ziel des Digitalen Kodex ist die Schaffung eines einheitlichen, transparenten und effektiven Systems zur rechtlichen Regulierung des digitalen Bereichs in Kasachstan.

Das Dokument schafft die rechtliche Grundlage für die Entwicklung digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz, Cybersicherheit und verankert zum ersten Mal umfassend die digitalen Menschenrechte.

Der Kodex sieht insbesondere Folgendes vor:

  • Festlegung der Ziele, Aufgaben und Grundsätze der digitalen Gesetzgebung;
  • staatliche Regulierung im digitalen Umfeld, einschließlich der Definition der Zuständigkeiten der entsprechenden Behörde und anderer staatlicher Stellen;
  • Regulierung der Aktivitäten von Objekten und Akteuren des digitalen Umfelds, einschließlich digitaler Daten und ihrer Produkte, sowie Festlegung der Rechte und Pflichten der Akteure im digitalen Umfeld;
  • Regulierung der Verwendung elektronischer digitaler Signaturen (EDS) und digitaler Identifizierung;
  • Digitalisierung staatlicher Stellen.

Zum ersten Mal wird eine Plattform für den Austausch und die Verbreitung digitaler Datenprodukte eingeführt, die transparente Bedingungen für den Zugang, die Nutzung und den Austausch digitaler Daten bietet.

Kontaktieren Sie uns.

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