Wichtige Änderungen in den Gesetzen Kasachstans
Quelle: zakon.kz
29.12.2025
Änderungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Am 22. Dezember 2025 wurden die Regeln für den Schutz personenbezogener Daten durch die betroffene Person oder den Auftragsverarbeiter sowie Dritte geändert.
Es wird klargestellt, dass die betroffene Person oder der Auftragsverarbeiter bei der Verarbeitung eingeschränkter personenbezogener Daten Folgendes festlegt:
- Verarbeitungszwecke – die Daten werden gemäß den angegebenen Zwecken verwendet;
- Verfahren zur Verarbeitung, Weitergabe und Zugriff;
- Verfahren zur Sperrung personenbezogener Daten auf Antrag der betroffenen Person.
Bei der Verarbeitung eingeschränkter personenbezogener Daten sind die betroffene Person oder der Auftragsverarbeiter sowie Dritte verpflichtet:
- die Liste der Zugriffsberechtigten festzulegen;
- der zuständigen Behörde Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit unberechtigtem Zugriff zu melden;
- die Installation von Sicherheitstools und Software-Updates auf den verarbeitenden technischen Geräten sicherzustellen;
- ein Ereignisprotokoll für Datenbankverwaltungssysteme zu führen;
- ein Protokoll der Aktionen von zugelassenen Benutzern zu führen;
- Integritätskontrollinstrumente anzuwenden.
- sicherzustellen, dass die Übermittlung an Dritte über sichere Kommunikationskanäle oder unter Verwendung von Verschlüsselung und mit Einwilligung der betroffenen Person erfolgt, sofern die Gesetze der Republik Kasachstan nichts anderes vorsehen;
- Geschäftsprozesse zu identifizieren, die personenbezogene Daten enthalten;
- sicherzustellen, dass kryptografische Schutzmechanismen für die sichere Speicherung eingesetzt werden;
- Benutzeridentifizierungs- bzw. Authentifizierungsmethoden, einschließlich biometrischer Authentifizierung, für Datenbanken mit mehr als einhunderttausend Datensätzen zu verwenden.
Die Verordnung tritt am 6. Januar 2026 in Kraft.
Quelle: zakon.kz
26.12.2025
Der Präsident der Republik Kasachstan unterzeichnete das Gesetz über die Nutzung von Bodenschätzen zur Steigerung der Investitionsattraktivität der Branche
Das Gesetz „Über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzbuches der Republik Kasachstan ‚Über die Bodenschätze und ihre Nutzung‘ zur Verbesserung der Nutzung von Kohlenwasserstoffen und Uran“ ist unterzeichnet.
Das Hauptziel des Gesetzes ist die Steigerung der Investitionsattraktivität des Industriesektors.
Das Gesetz sieht insbesondere Folgendes vor:
- Einrichtung einer einheitlichen Plattform mit Informationen über die Nutzung der Bodenschätze;
- Erweiterung der Gründe für die Ablehnung der Erteilung der Explorationslizenz für feste Mineralien an Zuschlagsempfänger, die fünf Jahre lang die Zahlung von Gebühren für die Bodennutzung verweigert haben, sowie an Personen oder Organisationen, die den Zuschlagsempfänger kontrolliert haben.
Das Gesetz legt außerdem ein Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf Lizenzen für neu freigegebene Explorationsgebiete für feste Mineralien sowie ein Verfahren zur Mineraliengewinnung im Explorationsstadium fest. Weiterhin regelt es die Durchführung von Ausschreibungen für Gebiete mit unterirdischen Reserven an feste Industriemineralien (ausgenommen gewöhnliche Mineralien und Uran, die staatlich registriert sind) sowie die Vergabe von Rechten auf Nutzung von Bodenschätzen für innovative Industrieprojekte.
Quelle: zakon.kz
23.12.2025
In Kasachstan ist die Quote für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte für das Jahr 2026 festgelegt
Am 12. Dezember 2025 wurde die Verordnung „Über die Festlegung einer Quote für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte zur Ausübung von Arbeitstätigkeiten in der Republik Kasachstan für das Jahr 2026“ unterzeichnet.
Die Quote für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte zur Ausübung von Arbeitstätigkeiten auf dem Gebiet der Republik Kasachstan für das Jahr 2026 ist als Prozentsatz zur Erwerbsbevölkerung wie folgt festgelegt:
- mit den vom örtlichen Exekutivorgan an den Arbeitgeber erteilten Genehmigungen in Höhe von 0,25 %;
- zur Anwerbung von Arbeitsmigranten in Höhe von 2,9 %.
Die Verordnung tritt am 2. Januar 2026 in Kraft.
Quelle: zakon.kz
04.12.2025
In Kasachstan ist die neue Sonderwirtschaftszone „Atyrau“ gegründet
Am 1. Dezember 2025 wurde der Erlass zur Einrichtung der Sonderwirtschaftszone „Atyrau“ unterzeichnet.
Laut dem Dokument ist die SWZ „Atyrau“ bis zum 31. Dezember 2036 eingerichtet.
Die SWZ liegt im Gebiet Atyrau innerhalb der Stadt Atyrau und des Audans Schylyoi entlang der Autobahn Atyrau-Dossor. Ihre Gesamtfläche beträgt 450 Hektar. Sie ist ein integrierter Teil des Territoriums Kasachstan.
Die SWZ umfasst:
- Industriezone entlang der Autobahn Atyrau-Dossor mit der Fläche von 400 Hektar.
- Unterzone im Audan Schylyoi mit der Fläche von 50 Hektar.
Zwecke der Einrichtung der SWZ:
- beschleunigte Entwicklung moderner hochproduktiver und wettbewerbsfähiger Branchen, Bildung eines qualitativ neuen Niveaus von Dienstleistungen, Anwerbung von Investitionen, Einsatz neuer Technologien in die Wirtschaft der Region sowie Anstieg der Beschäftigung in der Region;
- Entwicklung der verarbeitenden Industrie und der Herstellung von chemischen, petrochemischen, metallurgischen, nichtmetallischen Mineralprodukten, Produkten der Metallverarbeitung, Gummi- und Kunststoffprodukten sowie von anderen Produkten mit hoher Wertschöpfung.
Auf dem Gebiet der SWZ gilt ein besonderes Rechtssystem und Freihandelsregeln, die Zollkontrollen vorsehen. Die Anforderungen an die Einrichtung des SWZ-Gebiets, einschließlich der Einzäunung und der Installation einer Videoüberwachungsanlage, werden von der zuständigen Zollbehörde festgelegt.
Die Regelung für die Einreise, Ausreise, den Transit und den Aufenthalt von ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen sowie deren Fahrzeugen innerhalb des Gebiets der SWZ wird gemäß den Gesetzen der Republik Kasachstan und den von der Republik Kasachstan ratifizierten internationalen Abkommen festgelegt.
Zielvorgaben der SWZ «Atyrau“ bis 2036:
- Gesamtinvestitionsvolumen von 320 Mrd. Tenge;
- Volumen der ausländischen Investitionen von 120 Mrd. Tenge;
- Volumen der inländischen Investitionen von 200 Mrd. Tenge;
- Volumen von Waren und Dienstleistungen (Arbeiten) in der SWZ von 410 Mrd. Tenge;
- Teilnehmer: 70 Unternehmen;
- Arbeitsplätze in der SWZ: 2.500;
- Anteil Kasachstans am gesamten Produktionsvolumen in der SWZ von 85 %.
Der Erlass tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.
Quelle: zakon.kz
12.11.2025
Die Liste der vorrangigen Tätigkeiten für die Sonderwirtschaftszone „Park innovativer Technologien“ ist erweitert
Zu den Tätigkeiten in der SWZ „Park innovativer Technologien“ (Almaty) wurden folgende hinzugefügt:
- Herstellung von Aufzügen;
- sonstige Bau- und Installationsarbeiten, die nicht anderen Gruppen zugeordnet sind;
- sonstige Tätigkeiten im Bildungsbereich, die nicht anderen Gruppen zugeordnet sind;
- Tätigkeiten anderer Institutionen, die technische Prüfungen und Analysen durchführen.
Die volle Liste umfasst 33 Tätigkeitsarten.
Die entsprechende Verordnung tritt am 11. November 2025 in Kraft.
Quelle: zakon.kz
10.10.2025
Einladung von Ausländern nach Kasachstan und Visaerteilung: Änderungen seit 2026
Seit dem 1. Januar 2026 wird für die Bearbeitung von Dokumenten für Einladungen und die Erteilung von Visa, einschließlich deren Wiederherstellung und Verlängerung, eine Konsulargebühr oder staatliche Abgabe erhoben, außer den in den im Steuergesetzbuch genannten Fällen.
Es wird klargestellt, dass Personen aus Ländern, mit denen visumfreie Einreiseabkommen bestehen, die bei den kasachischen Innenbehörden eine Daueraufenthaltserlaubnis in der Republik Kasachstan beantragen, ein Visum der Kategorie B8 oder B9 für die Dauer der Antragsbearbeitung, jedoch maximal 90 Kalendertage, erhalten. Das Visum wird einmal für zwölf aufeinanderfolgende Kalendermonate ab dem Datum des letzten Antrags ausgestellt.
Personen, die aus der Ferne arbeiten und über ein dauerhaftes Einkommen aus ausländischen Quellen verfügen, erhalten ein mehrfaches Einreisevisum für ein Jahr.
Das Visum wird von den Auslandsbehörden der Republik Kasachstan bei Vorlage der Einladung und folgender Dokumente erteilt:
- Kontoauszug für letzte 6 Monate, der ein stabiles monatliches Einkommen von über 3.000 US-Dollar bestätigt;
- Steuererklärung, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Landes der Staatsbürgerschaft;
- Führungszeugnis, ausgestellt von der autorisierten Stelle des Landes der Staatsbürgerschaft oder des Landes des ständigen Wohnsitzes;
- Krankenversicherung, die den beantragten Gültigkeitszeitraum des Visums abdeckt.
Seit dem 1. Januar 2026 treten auch folgende Regeln in Kraft:
Für die Erbringung der öffentlichen Dienstleistung „Empfang und Genehmigung von Einladungen von Gastgebern zur Erteilung von Visa für die Republik Kasachstan“ wird eine staatliche Gebühr in Höhe von 0,5 Monatsberechnungswerte (1.966 Tenge im Jahr 2025) pro jeden Eingeladenen erhoben.
Bei der Beantragung der Dienstleistung über die staatliche Körperschaft erfolgt die Zahlung über die E-Government-Plattform oder über Banken sowie Organisationen, die bestimmte Arten von Bankgeschäften durchführen.
Von der Zahlung der staatlichen Gebühr sind Gastgeber befreit, die die Genehmigung von Einladungen zur Ausstellung von Visa für folgende Personen beantragen:
- Mitglieder ausländischer offizieller Delegationen und deren Begleitpersonen;
- Personen, die auf Einladung der Präsidialverwaltung, der Regierung, des Parlaments, des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichtshofs, der Zentralen Wahlkommission, des Regierungsamtes, staatlicher Organe, Akimaten von Regionen, Städten von republikanischer Bedeutung und der Hauptstadt Kasachstans in die Republik Kasachstan einreisen;
- Ausländer, die mit humanitärer Hilfe nach Kasachstan reisen, die mit den zuständigen Behörden der Republik Kasachstan vereinbart wurde;
- ausländische Investoren;
- ethnische Kasachen;
- Kinder unter 16 Jahren auf der Grundlage des Gegenseitigkeitsprinzips.
Für die Erbringung der öffentlichen Dienstleistung „Erteilung, Wiederherstellung und Verlängerung von Visa zur Ausreise aus und Einreise in die Republik Kasachstan für Ausländer und Staatenlose“ wird eine staatliche Gebühr erhoben. Diese Gebühr beträgt für das Recht auf:
- Ausreise – 0,5 Monatsberechnungswerte (1.966 Tenge);
- Einreise und Ausreise – 7 Monatsberechnungswerte (27.524 Tenge);
- mehrfache Einreise und Ausreise – 30 Monatsberechnungswerte (117.960 Tenge).
Von der Zahlung der staatlichen Gebühr sind befreit:
- Mitglieder ausländischer offizieller Delegationen und deren Begleitpersonen;
- Personen, die auf Einladung der Präsidialverwaltung, der Regierung, des Parlaments, des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichtshofs, der Zentralen Wahlkommission, des Regierungsamtes, staatlicher Organe, Akimaten von Regionen, Städten von republikanischer Bedeutung und der Hauptstadt Kasachstans in die Republik Kasachstan einreisen;
- Ausländer, die mit humanitärer Hilfe nach Kasachstan reisen, die mit den zuständigen Behörden der Republik Kasachstan vereinbart wurde;
- ethnische Kasachen;
- Kinder unter 16 Jahren auf der Grundlage des Gegenseitigkeitsprinzips;
- ehemalige Staatsbürger der Republik Kasachstan, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und zur Beerdigung naher Verwandter in die Republik Kasachstan reisen;
- ausländische Investoren.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
