Wichtige Änderungen in den Gesetzen Kasachstans
Quelle: zakon.kz
25.06.2026
Ausländer müssen elektronische Einreisegenehmigungen für Kasachstan bekommen
Der Präsident der Republik Kasachstan hat das Gesetz vom 24. Juni 2026 „Über Änderungen und Ergänzungen einzelner Rechtsakte der Republik Kasachstan in den Bereichen Digitalisierung, Schutz personenbezogener Daten, Straßenverkehr und Regulierung fortschrittlicher Technologien im Verkehrswesen“ unterzeichnet.
Mit diesem Dokument werden Änderungen und Ergänzungen am Gesetz „Über die Bevölkerungsmigration“ vorgenommen.
Es wurden einige neue Fachbegriffe hinzugefügt:
- Referenzdatenbank für Einwanderer: ein digitales System zur zentralisierten Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Aktualisierung von Daten über Einwanderer, die sich auf dem Gebiet der Republik Kasachstan (RK) aufhalten oder ständig wohnen;
- Registrierung eines Einwanderers: Eintragung durch die Behörden der RK des Aufenthaltsortes und der Dauer des vorübergehenden Aufenthalts des Einwanderers ins digitale System;
- Elektronische Einreisegenehmigung für die RK: ein elektronisches Dokument, das die Entscheidung der zuständigen Behörden über die Erteilung des Rechts auf Einreise in die RK sowie auf Durchreise durch das Land enthält;
- Gebühr für die Ausstellung der elektronischen Einreisegenehmigung für die RK: eine Gebühr, die von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen bei der Beantragung der elektronischen Einreisegenehmigung für die RK zu entrichten ist;
- Digitale Plattform für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose: eine Software für staatliche Dienstleistungen sowie sonstige Dienste in digitaler Form für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose;
- Identifizierung bzw. Authentifizierung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen: Feststellung und Bestätigung der Identität eines ausländischen Staatsangehörigen bzw. eines Staatenlosen, einschließlich der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener und biometrischer Daten zur Erstellung des digitalen Profils des Einwanderers und zur Eingabe der Daten in die Referenzdatenbank für Einwanderer.
Es wird eine Ergänzung aufgenommen, wonach Einwanderer in die RK einem Identifizierungs- bzw. Authentifizierungsverfahren unterzogen werden, um ihre digitalen Profile in der Referenzdatenbank zu erstellen und zu aktualisieren.
Außerdem wurden die allgemeinen Bedingungen für die Einreise, Ausreise und den Aufenthalt von Einwanderern aktualisiert.
Insbesondere wird festgelegt, dass die Einreise ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in die RK aufgrund einer elektronischen Genehmigung erfolgt, die von den Innenbehörden im Einvernehmen mit der nationalen Sicherheitsbehörde ausgestellt wird.
Für die Ausstellung einer elektronischen Genehmigung wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe und Bedingungen von der Regierung festgelegt werden.
Dabei fließen die Einnahmen aus den Gebühren für die Ausstellung elektronischer Genehmigungen an einen von der Regierung bestimmten Betreiber der digitalen Plattform für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose.
Betreiber der genannten digitalen Plattform kann eine juristische Person sein, an der der Staat mehr als 50 % der Stimmrechtsaktien (Anteile am Stammkapital) hält.
Die Sicherstellung des Betriebs der digitalen Plattform für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose umfasst Folgendes:
- Aufbau und Weiterentwicklung der Plattform;
- systemtechnische Wartung und Betreuung der Plattform;
- Sicherstellung der Datenspeicherung auf der Plattform.
Die Einnahmen, die dem Betreiber der genannten digitalen Plattform aus den Gebühren für die Ausstellung elektronischer Einreisegenehmigungen für die RK zufließen, werden zu jeweils fünfzig Prozent wie folgt aufgeteilt:
- für den technischen Support, die Weiterentwicklung und die Modernisierung des digitalen Systems zur Erfassung der Ein- und Ausreise von Personen über die Staatsgrenze der RK sowie der digitalen Plattform für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose; für die Modernisierung und Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur sowie der Peripheriegeräte der oben genannten digitalen Systeme;
- an eine von der Regierung zur Förderung des Inlands- und Einreisetourismus gegründete Organisation, zur Förderung des Tourismus.
Das Gesetz tritt 60 Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
Quelle: zakon.kz
18.06.2026
Vorschriften für den One-Stop-Shop für Investoren sind aktualisiert
Die Vorschriften zielen darauf ab, das Investitionsklima in der RK zu verbessern, indem die Effizienz und Digitalisierung der Gewinnung und Betreuung von Investoren sowie der Dienstleistungen für Investoren auf externer, zentraler und regionaler Ebene gesteigert werden, unter anderem mithilfe der nationalen digitalen Investitionsplattform (NZIP).
Die Betreuung der Investoren erfolgt durch Kundendienststellen auf externer, zentraler und regionaler Ebene, unter anderem über NZIP.
Zu den Kundendienststellen auf externer Ebene zählen die Auslandsniederlassungen der RK sowie die Auslandsvertreter und Repräsentanzen von der nationalen Gesellschaft für Investitionsförderung.
Zu den Kundendienststellen auf zentraler Ebene gehören die nationale Gesellschaft für Investitionsförderung, einschließlich ihrer regionalen Vertreter und Repräsentanzen, die zentralen staatlichen Behörden der RK, die Nationale Unternehmerkammer „Atameken“, der Nationale Wohlfahrtsfonds „Samruk-Kazyna“ und die Nationale Investitionsholding „Baiterek“.
Zu den Kundendienststellen auf regionaler Ebene zählen die lokalen Exekutivorgane der RK, regionale Organisationen und deren Unterabteilungen, Vertreter zentraler staatlicher Behörden, regionale Unternehmerkammern sowie Vertreter und Repräsentanzen von Organisationen, die in der Förderung von Industrie, Innovation, Investitionen und von kleinen und mittleren Unternehmen tätig sind, sowie die staatlichen Dienstleister.
In den Vorschriften sind die Aufgaben der Kundendienststellen sowie die Vorgehensweise bei ihrer Zusammenarbeit mit anderen Organisationen zur Investitionsgewinnung festgelegt.
Regelung des „grünen Korridors“ für Investitionsprojekte
Investitionsprojekte, die die Kriterien des „grünen Korridors“ erfüllen, erhalten staatliche Dienstleistungen im beschleunigten Verfahren, das durch einen Beschluss des Rates für Investitionsförderung festgelegt wurde.
Sollten jedoch bei Investitionsprojekten, die sich im „grünen Korridor“ befinden, problematische Fragen auftauchen, werden Entscheidungen zu diesen Projekten ebenfalls in der Sitzung des Rates für Investitionsförderung getroffen.
Ein Projekt mit dem Investitionsvolumen ab 7,5 Mio. monatlicher Berechnungswerte, das sich im „grünen Korridor“ befindet, wird zur weiteren Betreuung an die Task Force übergeben.
Gründe für den Ausschluss eines Investitionsprojekts aus dem „grünen Korridor“:
- Ausschluss des Investitionsprojekts aus NZIP;
- Bereitstellung unrichtiger Angaben über das Projekt, die sich auf die Erfüllung der festgelegten Kriterien des „grünen Korridors“ auswirken;
- wesentliche Änderungen der Projektkennzahlen (Investitionssumme, Priorität der Branche etc.), die dazu geführt haben, dass die Kriterien des „grünen Korridors“ nicht mehr erfüllt wurden.
Je nach ihrer strategischen Bedeutung werden Investitionsprojekte in folgende Kategorien unterteilt:
- Investitionsprojekte mit hoher Priorität: Investitionsprojekte aus dem nationalen Pool im Wert von über 50.000.000.000 Tenge sowie Investitionsprojekte, die aufgrund des Punktesystems zur Bestätigung des Mindestschwellenwerts in den „grünen Korridor“ aufgenommen werden;
- Investitionsprojekte mit mittlerer Priorität: Investitionsprojekte aus dem nationalen Pool im Wert von über 500.000.000 Tenge;
- Investitionsprojekte mit Basispriorität: Investitionsprojekte aus dem regionalen Pool im Wert von bis zu 500.000.000 Tenge.
Bei der Punkteberechnung werden die Höhe der Investitionen, die Aufnahme des Investors in die Liste „The Global 2000“, die Priorität der Branche sowie die soziale Ausrichtung des Projekts berücksichtigt.
Die relevante Verordnung trat am 18. Juni 2026 in Kraft.
Quelle: zakon.kz
20.05.2026
Durchführung von schlüsselfertigen Bauprojekten: Vorschriften verabschiedet
Der Minister für Industrie und Bauwesen hat mit der Verordnung vom 15. Mai 2026 die Vorschriften für die Durchführung von „schlüsselfertigen“ Bauprojekten genehmigt.
Das schlüsselfertige Bauen betrifft Objekte der ersten und zweiten Haftungsstufe.
Falls im Rahmen eines schlüsselfertigen Bauprojekts Vermessungsarbeiten und die Erstellung städtebaulicher Unterlagen vorgesehen sind, werden diese Arbeiten vom Auftragnehmer entweder eigenständig oder unter Hinzuziehung Dritter durchgeführt.
Die Kosten für die Arbeiten werden aufgrund der veranschlagten Baukosten ermittelt.
Die Bezahlung der Arbeiten im Rahmen des schlüsselfertigen Bauens erfolgt gemäß den Planungsunterlagen.
Dabei darf der Baukostenbetrag, der anhand der veranschlagten Kosten für ein schlüsselfertiges Bauprojekt ermittelt wurde, nicht erhöht werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie deren Pflichten und Risiken in einem solchen Bauvorhaben werden vertraglich geregelt.
Die wichtigsten Bedingungen eines Vertrags über schlüsselfertiges Bauen umfassen:
- Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers;
- Ausführungsfristen;
- Kosten;
- Risiken und Haftung;
- Qualitätskontrolle und Sicherheit;
- Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag;
- Dokumentation und Berichterstattung;
- Prüfung und Abnahme des Objekts;
- Streitbeilegung;
- höhere Gewalt;
- Garantien.
Die Verordnung trat am 1. Juli 2026 in Kraft.
Quelle: zakon.kz
02.02.2026
Das Parlament hat das Verfassungsgesetz „Über den Präsidenten verabschiedet
Die Abgeordneten des Parlaments haben in der gemeinsamen Sitzung am 20. Mai den Entwurf des Verfassungsgesetzes der Republik Kasachstan „Über den Präsidenten der Republik Kasachstan“ in zweiter Lesung verabschiedet.
Das Dokument wurde im Einklang mit der neuen Verfassung ausgearbeitet. Darin wird die Rolle des Präsidenten als obersten Amtsträgers festgeschrieben, der für ein abgestimmtes und reibungsloses Funktionieren aller Staatsgewalten sorgt.
Die gesetzlichen Bestimmungen legen das Recht des Präsidenten fest, den Generalstaatsanwalt, die Vorsitzenden des Verfassungsgerichts, des Nationalen Sicherheitskomitees, des Obersten Rechnungshofs, der Zentralen Wahlkommission und der Nationalbank sowie den Menschenrechtsbeauftragten und den Leiter des Staatsschutzdienstes zu ernennen. Auf Empfehlung des Obersten Justizrats ernennt der Präsident den Vorsitzenden des Obersten Gerichts. Im Einvernehmen mit dem Kurultai ernennt und wählt der Präsident den Vizepräsidenten, den Ministerpräsidenten, zehn Richter des Verfassungsgerichts, acht Mitglieder des Obersten Rechnungshofs, sechs Mitglieder der Zentralen Wahlkommission sowie die Richter des Obersten Gerichts.
Quelle: zakon.kz
13.05.2026
In Kasachstan haben sich die Vorschriften für die Registrierung von Arbeitsverträgen im ESUTD geändert
Am 30. April 2026 wurden Änderungen an den Vorschriften zur Übermittlung und zum Abruf von Angaben zu Arbeitsverträgen im einheitlichen System zur Erfassung von Arbeitsverträgen (ESUTD) sowie an einigen weiteren Verordnungen vorgenommen.
Die Änderungen zielen darauf ab, die Terminologie zu aktualisieren und die Digitalisierung von Arbeitsverhältnissen laut dem Digitalen Kodex voranzutreiben.
So werden in dem Dokument die Begriffe „Informationssystem“ und „Informationseinheiten“ durch „digitales System“ und „digitale Einheiten“ ersetzt.
Die Definitionen von ESUTD, dem Webportal „Digitale Verwaltung“ und der elektronischen Signatur wurden auch aktualisiert. Darüber hinaus wird das staatliche Informationsportal „Elektronische Arbeitsbörse“ in einheitliche digitale Beschäftigungsplattform umbenannt.
Das Verfahren zur Integration der Personalverwaltungssysteme von Arbeitgebern mit ESUTD und zur Einholung der Arbeitnehmereinwilligung über digitale Systeme mittels digitaler Signaturen ist klargestellt.
Insbesondere heißt es, dass der Arbeitgeber die Daten durch die Integration seines digitalen Personalverwaltungssystems mit ESUTD oder über die einheitliche digitale Beschäftigungsplattform „Elektronische Arbeitsbörse“ bzw. über andere digitale Systeme zur Automatisierung der Erfassung von Arbeitsverträgen, die in ESUTD integriert sind, übermittelt.
Der Arbeitnehmer kann die vom Arbeitgeber vorgenommenen Änderungen der Daten in seinem persönlichen Bereich auf dem Webportal der „digitalen Verwaltung“ einsehen.
Der Arbeitgeber erhält die im ESUTD enthaltenen Informationen über die berufliche Laufbahn von Bewerbern und Mitarbeitern mit deren vorheriger Zustimmung, die über das digitale Personalverwaltungssystem des Arbeitgebers mittels einer elektronischen Signatur erteilt wird.
Die Verordnung trat am 17. Mai in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen, die am 12. Juli in Kraft treten.
Quelle: zakon.kz
24.04.2026
In Kasachstan ist die neue SWZ "Alatau" gegründet
Die Regierung hat am 21. April 2026 den Erlass über die Einrichtung der Sonderwirtschaftszone „Industrie-, Handels- und Logistikkomplex ‚Alatau“ verabschiedet.
Die Sonderwirtschaftszone befindet sich im Bezirk Kordai des Gebiets Schambyl. Mit ihrer Fläche von 165 Hektar ist sie ein integrierter Teil des Territoriums Kasachstans.
Zwecke der Einrichtung der SWZ:
- beschleunigte Entwicklung moderner hochproduktiver und wettbewerbsfähiger Branchen, Anwerbung von Investitionen, Einsatz neuer Technologien in die Wirtschaft der Region sowie Anstieg der Beschäftigung in der Region;
- Entwicklung der Branchen der verarbeitenden Industrie;
- Entwicklung der Agrarindustrie;
- Aufbau moderner Handels-, Logistik- und Vertriebszentren, die den grenzüberschreitenden Handel fördern;
- Entwicklung des Maschinenbaus sowie die Ansiedlung industrieller Montagebetriebe;
- Entwicklung der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie;
- Aufbau einer Industrie-, Handels- und Dienstleistungsinfrastruktur, die den nachhaltigen Betrieb der SWZ und die Umsetzung von Investitionsprojekten gewährleistet.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Gebiet der SWZ eine besondere Rechtsordnung und das Zollverfahren der Freihandelszone angewendet werden. Darüber hinaus gelten dort Vorschriften für die Einreise, Ausreise, den Transit und den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser sowie deren Fahrzeuge.
Die SWZ umfasst:
- Fertigungs- und Industriezone mit der Fläche von 100 Hektar;
- Handels- und Logistikzone von 65 Hektar.
Zielvorgaben der SWZ bis 2051:
- Gesamtinvestitionsvolumen von 550 Mrd. Tenge;
- Volumen der ausländischen Investitionen von 300 Mrd. Tenge;
- Volumen der inländischen Investitionen von 250 Mrd. Tenge;
- Volumen von Waren und Dienstleistungen (Arbeiten) in der SWZ von 1050 Mrd. Tenge;
- Teilnehmer: 260 Unternehmen;
- Anzahl der Personen, die eine Nebentätigkeit ausüben: 700 Personen
- Arbeitsplätze in der SWZ: 11.500;
- Anteil Kasachstans am gesamten Produktionsvolumen in der SWZ von 85%.
Der Erlass trat am 21. April in Kraft.
Quelle: zakon.kz
10.04.2026
Die Nationalbank hat neue Vorschriften für Devisengeschäfte verabschiedet
Mit dem Beschluss des Vorstands der Nationalbank vom 31. März 2026 wurden Änderungen an einzelnen Beschlüssen zur Devisenregulierung und -kontrolle vorgenommen.
Die wichtigsten Änderungen:
- Devisenkontrolle wurde verschärft: Die Banken überprüfen die Transaktionen und melden Verstöße;
- Schwellenwerte wurden festgelegt: ab 10.000 Dollar für natürliche Personen und ab 50.000 Dollar für juristische Personen;
- für einige Transaktionen ist die Angabe der Devisenvertragsnummer erforderlich;
- Unternehmen müssen den Zweck des Devisenkaufs nachweisen;
- Überwachung von Transaktionen, bei denen das Risiko der Kapitalabflüsse besteht (Überweisungen, Darlehen, Transaktionen ohne wirtschaftlichen Sinn).
Für Privatpersonen gelten weiterhin Vergünstigungen: Überweisungen bis zu 10.000 Dollar sind ohne Kontoeröffnung möglich.
Die neuen Vorschriften haben folgende Ziele:
- Stärkung der Finanzdisziplin;
- Bekämpfung der illegalen Kapitalabflüsse;
- Digitalisierung und Transparenz von Devisengeschäften.
Der Beschluss trat am 19. April 2026 in Kraft.
