Wichtige Änderungen in den Buchhaltungsgesetzen der Republik Kasachstan
Quelle: Offizielle Website des Präsidenten der Republik Kasachstan (www.akorda.kz)
02.07.2024
Neues Gesetz über öffentliche Beschaffung unterzeichnet vom Präsidenten Kasachstans
Am 1. Juli 2024 unterzeichnete das Staatsoberhaupt das Gesetz der Republik Kasachstan „Über öffentliche Beschaffung“. Das Gesetz trat am 1. September 2022 in Kraft.
Das Gesetz zielt darauf ab, den Beschaffungsprozess zu optimieren, die Qualität von Waren und Dienstleistungen zu verbessern, den Wettbewerb zu entwickeln und die Verantwortung der Beteiligten zu erhöhen. Zu den Neuerungen zählen die Vereinfachung von Verfahren, die Führung eines Verzeichnisses von Lieferanten mit gutem Ruf sowie verschärfte Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung im öffentlichen Beschaffungswesen.
Das Gesetz vereinfacht die Vergabeverfahren, was den Auftraggebern eine schnellere und effizientere Abwicklung von Transaktionen ermöglicht und ihnen zudem mehr Unabhängigkeit beim Entscheiden verleiht. Zu den wichtigsten Änderungen gehören: Vertragsabschluss mit einem Lieferanten, Überarbeitung von Beschaffungsfristen und Erweiterung von Beschaffungen aus einer Hand.
Darüber hinaus wird ein neues System zur Lieferantenbewertung eingeführt, das Preis- und Qualitätskriterien kombiniert, wodurch der Standard der eingekauften Produkte erhöht wird. Auch eine „nachhaltige öffentliche Beschaffung“ unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte wurde eingeführt.
Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Transparenz und Effizienz des öffentlichen Beschaffungswesens in Kasachstan, was neue Möglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen schaffen und Korruptionsrisiken minimieren wird.
Quelle: ОS «Dogovor24»
20.08.2024
Regeln für die Benachrichtigung Betroffener über Verletzungen der Datensicherheit
In Übereinstimmung mit dem Gesetz der Republik Kasachstan „Über personenbezogene Daten und deren Schutz“ und dem Regierungsbeschluss Nr. 501 wurden neue Regeln für die Benachrichtigung Betroffener über Sicherheitsverletzungen genehmigt. Sie regeln den Benachrichtigungsprozess beim eventuellen Identifizieren von Sicherheitsbedrohungen.
Nach den neuen Regeln sind der Dateneigentümer bzw. -verarbeiter verpflichtet, die Sicherheitsverletzung innerhalb von 1 (einem) Werktag nach deren Feststellung der autorisierten Stelle zu melden. Die Meldung muss Kontaktdaten der verantwortlichen Person, Maßnahmen zur Beseitigung der Verletzung sowie personenbezogene Daten, darunter Namen und Identifikationsnummern, enthalten.
Es ist außerdem festgelegt, dass operative Informationssicherheitszentren und andere zuständige Behörden innerhalb von 1 (einem) Werktag der autorisierten Stelle die Verletzungen melden und die erforderlichen Informationen über Schutzmaßnahmen und personenbezogene Daten der Betroffenen bereitstellen.
Die Meldungen können schriftlich oder elektronisch erfolgen. Die autorisierte Stelle informiert innerhalb von 1 (einem) Werktag nach deren Erhalt den Verarbeiter von der „elektronischen Regierung“ über mögliche Risiken und empfohlene Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
Der Verarbeiter von der „elektronischen Regierung“ benachrichtigt betroffene Personen über Verletzungen über das Webportal oder eine Kurznachricht.