Vollständige Aussetzung des DBA zwischen Russland und Deutschland ab dem 01.01.2027
Mit Wirkung zum 01.01.2027 setzt Deutschland alle Bestimmungen seines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Russland vollständig aus. Zur Erinnerung: Das DBA wurde am 08.08.2023 von Russland einseitig teilweise ausgesetzt, wobei einige Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung weiterhin galten. Nun gilt das DBA auch für Russland völlig nicht mehr. Obwohl es in Deutschland bereits seit dem 01.01.2024 de facto nicht angewandt wurde, ist seine vollständige offizielle Aussetzung eine schlechte Nachricht für alle privaten Steuerzahler in Russland und Deutschland. Die wichtigste Folge dieser Aussetzung ist die Doppelbesteuerung, da die gezahlten Einkommensteuern nicht mehr angerechnet werden können. Dabei können russische Unternehmen wahrscheinlich dank direkten Bestimmungen des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation (RF) die Doppelbesteuerung ihrer Gewinne vermeiden.
