Virtuelle Gesellschafterversammlung

30.01.2025
Am 1. März 2025 treten Änderungen des Gesetzes über GmbH in Kraft, die virtuelle Abhaltung von Gesellschafterversammlungen unter Verwendung elektronischer bzw. anderer technischer Mittel betreffen. So wird Artikel 37.1 eingeführt, der Regeln für die virtuelle Abhaltung von Gesellschafterversammlungen festlegt.

Solche Regeln sind bereits im Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehen, der neue Artikel im Gesetz über GmbH legt aber eine detailliertere Regelung fest. Dementsprechend kann die Teilnahme an einer Sitzung des Direktorenrats (Aufsichtsrats) jetzt auch aus der Ferne erfolgen.

Diese Änderungen können die Abhaltung von Gesellschafterversammlungen und Vorstandssitzungen erheblich vereinfachen. Ihre wirksame Anwendung erfordert jedoch Änderungen der Satzung der Gesellschaft, wo die Organisation und die Abhaltung der Versammlungen detailliert geregelt werden sollen.

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