Verwendung digitaler Vermögenswerte als Zahlungsmittel ist zulässig
Ab dem 18.07.2026 erlaubt die Republik Belarus offiziell die Verwendung digitaler Währungen für Zahlungen zwischen Ansässigen und Nicht-Ansässigen [1].
Ansässige des Hi-Tech Parks, die im Register der Kryptobanken der Nationalbank der Republik Belarus aufgeführt sind, haben das Recht, Aktivitäten unter Verwendung digitaler Vermögenswerte durchzuführen.
Bei Zahlungen über Kryptobanken ist die Verwendung von Tokens zulässig:
- für natürliche Personen, die handwerklichen Tätigkeiten, Tätigkeiten im Bereich des Agrar-Ökotourismus oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten nachgehen, wenn Zahlungen aus zivilrechtlichen Verträgen mit Nicht-Ansässigen ihrem Krypto-Konto bei einer Kryptobank gutgeschrieben werden;
- bei Abrechnungen im Rahmen von Außenhandelsgeschäften zwischen einer ansässigen juristischen Person und einer nicht ansässigen juristischen Person;
- für Forex-Unternehmen bei der Abwicklung von Marginalbesicherungen und der Rückzahlung von Kryptowährungen nach Verträgen mit ausländischen juristischen Personen sowie zur Ausübung der Rechte und Erfüllung der Pflichten von Forex-Unternehmen, die gesamte offene Position der Kunden (die Summe der offenen Positionen der Kunden) für einen bestimmten Basiswert an das Nationale Forex-Zentrum, ein anderes Forex-Unternehmen zu übertragen [2];
- für Leasinggesellschaften bei der Zahlung an einen nichtansässigen Lieferanten für zum späteren Leasing erworbene Gegenstände, bei der Rückgabe einer Vorauszahlung, beim Empfang von Leasingzahlungen von einem nichtansässigen Leasingnehmer, beim Verkauf zurückgegebener Gegenstände an Nichtansässige.
- für Kryptobanken beim Erhalt der Vergütung (Bezahlung) für erbrachte Dienstleistungen sowie der Geldstrafen (Bußgelder, Verzugszinsen) wegen der Nichterfüllung bzw. unsachgemäßer Erfüllung von Verpflichtungen.
[1] Verordnung des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 19 vom 16.01.2026 „Über Kryptobanken und einzelne Fragen der Kontrolle im Bereich digitaler Vermögenswerte (Tokens)“; Beschluss des Ministerrats und der Nationalbank der Republik Belarus Nr. 288/13 vom 09.06.2026 „Über die Verwendung digitaler Vermögenswerte (Tokens) als Zahlungsmittel“
[2] Klausel 12 der Verordnung des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 231 vom 04.06.2015 „Über Tätigkeiten auf dem außerbörslichen Forex-Markt“
