09.10.2025
Verbot der öffentlichen Beschaffung von Wirtschaftsprüfungs- und Buchhaltungsdienstleistungen von russischen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung
Die Regierung der Russischen Föderation hat ein Verbot für die öffentliche Beschaffung von Wirtschaftsprüfungs-, Buchhaltungs- und anderen Dienstleistungen bei russischen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung festgelegt.
Das Verbot gilt für folgende Arten von Dienstleistungen:
- Wirtschaftsprüfungen;
- Finanzberatung;
- Buchhaltung;
- Steuerberatung;
- Finanzmanagementberatung (außer Beratung zur Unternehmenssteuerlast)
Bisher: Es war verboten, Dienstleistungen direkt von ausländischen Anbietern zu kaufen.
Neufassung: Das Verbot wurde auf russische Unternehmen mit einer ausländischen Beteiligung von mehr als 10 % (direkt oder indirekt) ausgeweitet.
Ausnahme: Das Verbot gilt nicht für Ausländer aus Mitgliedsländern der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Die Änderungen treten am 11. Oktober 2025 in Kraft.
