Verbot der öffentlichen Beschaffung von Wirtschaftsprüfungs- und Buchhaltungsdienstleistungen von russischen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung

09.10.2025

Die Regierung der Russischen Föderation hat ein Verbot für die öffentliche Beschaffung von Wirtschaftsprüfungs-, Buchhaltungs- und anderen Dienstleistungen bei russischen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung festgelegt.

Das Verbot gilt für folgende Arten von Dienstleistungen:

  • Wirtschaftsprüfungen;
  • Finanzberatung;
  • Buchhaltung;
  • Steuerberatung;
  • Finanzmanagementberatung (außer Beratung zur Unternehmenssteuerlast)

Bisher: Es war verboten, Dienstleistungen direkt von ausländischen Anbietern zu kaufen.

Neufassung: Das Verbot wurde auf russische Unternehmen mit einer ausländischen Beteiligung von mehr als 10 % (direkt oder indirekt) ausgeweitet.

Ausnahme: Das Verbot gilt nicht für Ausländer aus Mitgliedsländern der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Die Änderungen treten am 11. Oktober 2025 in Kraft.

Kontaktieren Sie uns.

loading captcha...
Senden...