SPOT: Neue Regeln für Importe aus der EAWU
Ab dem 1. Juni 2026 wird Russland das System zur Bestätigung der geplanten Warenlieferungen (SPOT) einführen. Dies ist ein nationales System zur Überwachung von Waren, die aus den EAWU-Mitgliedstaaten auf dem Straßenweg importiert werden.
Die neue Regelung verpflichtet Importeure, bevorstehende Lieferungen über das Informationssystem des Föderalen Steuerdienstes Russlands zu melden und vor der Einfuhr der Waren eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen.
Das System wird vom Föderalen Steuerdienst betrieben, die Aufsichtsbehörde ist der Föderale Zolldienst Russlands. Der neue Mechanismus zielt auf die Bekämpfung von Grauimporten ab und sieht die Erhebung zusätzlicher indirekter Steuern sowie die Einrichtung elektronischer Kontrollen des Warenverkehrs innerhalb der EAWU vor.
Die neuen Regeln gelten für alle beweglichen und unbeweglichen Güter, die den Status von Gütern der EAWU haben, mit Ausnahme von Bargeld, Öl und Ölprodukten, Strom etc.
Der Importeur reicht das Dokument über die bevorstehende Warenlieferung (DOPP) zwei Kalendertage vor der Einfuhr elektronisch ein (über sein persönliches Konto beim Föderalen Steuerdienst oder einen EDI-Betreiber). Ist keine Sicherheitsleistung erforderlich, muss das Dokument spätestens vier Stunden vor der Einfuhr eingereicht werden.
Der Föderale Steuerdienst prüft das DOPP, führt Aufzeichnungen über die Sicherheitsleistung und weist dem Antragsteller einen QR-Code zu. Vor der Einfuhr muss der Spediteur das DOPP anhand des QR-Codes überprüfen, die Angaben im DOPP mit den Warenbegleitdokumenten abgleichen und sicherstellen, dass das DOPP die für die Einfuhr erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Wichtig: Wird das DOPP nicht vorgelegt, kann die Einfuhr der Waren nach Russland verweigert werden.
