Seit 2026 Erweiterung der Kriterien für Geschäfte, die für Verrechnungspreiszwecke kontrolliert werden

03.02.2026

Am 1. Januar 2026 traten Änderungen des Artikels 105.14 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation in Kraft, die die Kriterien für kontrollierte Geschäfte für Verrechnungspreiszwecke erweitern.

Wichtige Änderungen

Die Geschäfte mit ausländischen Vertragspartnern, die in Ländern (Gebieten) registriert sind, in denen der Körperschaftsteuersatz von 15 % oder niedriger gesetzmäßig festgelegt ist, gelten als Geschäfte zwischen verbundenen Parteien, unabhängig von der tatsächlichen gegenseitigen Abhängigkeit der Parteien.

Neue Kriterien für kontrollierte Geschäfte

  • Einnahmen (Ausgaben) aus solchen Geschäften mit einem Vertragspartner übersteigen in einem Kalenderjahr 120 Mio. Rubel.
  • Der Vertragspartner wendet (oder hat das Recht darauf) den Körperschaftsteuersatz von ≤ 15 % in seinem Hoheitsgebiet an.

Auch wenn der Vertragspartner nicht verbunden ist, unterliegen die Geschäfte der VP-Regelung und Folgendes ist erforderlich:

  • Meldung der kontrollierten Geschäfte;
  • Erstellung der VP-Dokumentation;
  • Bestätigung der Marktüblichkeit der Preise mit einer von den im Kapitel V.1 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation festgelegten Methoden.

Neue Kriterien gelten für die Geschäfte, die seit dem 1. Januar 2026 abgeschlossen werden.

Es ist zu beachten, dass in Ländern mit differenzierten Steuersätzen der für den jeweiligen Vertragspartner geltende Steuersatz zu berücksichtigen ist (sofern keine offiziellen Klarstellungen seitens des Föderalen Steuerdienstes Russlands vorliegen).

Die Umsetzung der Pillar 2-Regeln in bestimmten Ländern erhöht den effektiven Satz auf 15 % für Mitglieder großer internationaler Konzerne, aber der Satz von „genau 15 %“ befreit nicht von den VP-Kontrollen, wenn der Schwellenwert von 120 Mio. Rubel überschritten wird.

Empfehlungen für Steuerzahler

  • Regelmäßige Einholung von Informationen über den jeweils geltenden Körperschaftsteuersatz von ausländischen Vertragspartnern implementieren.
  • Aktuelle und geplante Geschäfte überprüfen, um festzustellen, ob die neue Regelung für sie gilt.
  • Ein System zur Erfassung von Daten und Dokumentationen zu VP für potenziell kontrollierte Geschäfte seit 2026 einrichten.

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