Belarus: Verlängerung der Parallelimporte
Die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Waren ohne Zustimmung der Rechtsinhaber wurden bis zum 31.12.2026 verlängert
Hinweis: Im Rahmen des Parallelimports können die für den Inlandsmarkt wesentlichen Waren aus den Warenlisten (Warengruppen) ohne Zustimmung der Rechtsinhaber aus dem Ausland nach Belarus eingeführt werden [1].
Die Vorschläge zur Aufnahme von Waren in die Listen werden von autorisierten staatlichen Stellen, Exekutivkomitees und interessierten Parteien vorbereitet. Die Listen werden von der Kommission für Industriepolitik genehmigt [2].
Die aktuelle Liste der für den Parallelimport zugelassenen Waren besteht aus 34 Artikeln und umfasst Warengruppen, die mit HS-Codes der EAWU zusammengefasst sind.
Nachfolgend sind die wichtigsten Warengruppen aufgeführt [3]:
- alkoholhaltige Produkte
- Öl und Ölprodukte
- Produkte aus Eisenmetallen, Kupfer, Aluminiumrohren
- Schmiermittel, Bremsflüssigkeiten
- Stoffe zur Herstellung von Gussformen oder -kernen
- elektrische Maschinen und verschiedene Geräte
- Landtransportfahrzeuge
- Asbestfaser, Glas
- Werkzeuge, Produkte aus unedlen Metallen
- Druckfarbe
- Produkte aus Kunststoff, Gummi, Kautschuk
- Lederwaren
- Holzprodukte, Papier, Pappe
- Kleidungsstücke, Accessoires, Textilien
- Hygieneprodukte.
Die vollständige Liste der Waren ist im Anhang zum Beschluss des Ministeriums für Kartellpolitik und Handel der Republik Belarus vom 18.06.2024 Nr. 43 aufgeführt und wird auf der offiziellen Website veröffentlicht: https://www.mart.gov.by
[1] Gesetz der Republik Belarus vom 03.01.2023 Nr. 241-Z „Zur Beschränkung ausschließlicher Rechte am geistigen Eigentum“
[2] Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus vom 03.06.2023 Nr. 365 „Über Vorschriften zur Erstellung und Führung von Warenlisten“
[3] Beschluss des Ministeriums für Kartellpolitik und Handel der Republik Belarus vom 18.06.2024 Nr. 43 „Über Warenliste (Warengruppen)“
