Rechtsstreitigkeiten mit ausländischen Unternehmen in Russland: neue Vorschriften und Möglichkeiten für die Interessenwahrung

31.08.2026

Seit Juni 2020 zeichnet sich in Russland ein Trend ab, bestimmte Rechtsstreitigkeiten mit Beteiligung ausländischer Personen in die ausschließliche Zuständigkeit russischer Gerichte zu überführen. Nach 2022 hat sich dieser Trend weiter verstärkt.

Für ausländische Unternehmen bedeutet dies, dass es sich bei der Bewertung von Prozessrisiken nicht allein um die vertragliche Streitrisiken handelt. Der Sanktionsstatus der Parteien, die Chancen des russischen Vertragspartners auf eine unparteiische Prüfung des Rechtsstreits vor einem ausländischen Gericht bzw. einem Schiedsgericht sowie die Aussichten auf die Anerkennung und Vollstreckung der Gerichts- und Schiedssprüche in Russland und in anderen Ländern sind auch zu berücksichtigen.

In unserem Artikel behandeln wir drei zentrale Fragen:

1. Rechtsstreitigkeiten mit Beteiligung sanktionierter Personen: In welchen Fällen kann ein russisches Gericht den Rechtsstreit trotz der Klausel der Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts bzw. Schiedsgericht verhandeln.

2. Rückkaufoptionen für Anteile und Aktien: Was hat sich seit August 2026 geändert und welche neuen Risiken entstehen für ausländische Investoren.

3. Erfolgreiche Rechtsfälle: In welchen Rechtsgebieten können ausländische Unternehmen ihre Rechte vor russischen Gerichten nach wie vor wirksam verteidigen.


1. Rechtsstreitigkeiten mit sanktionierten Personen

Vor allem geht es um die Behandlung von Rechtsstreitigkeiten mit Beteiligung russischer sanktionierter Personen.

Russische Unternehmen haben nun die Möglichkeit, ihre Klagen bei einem russischen Gericht zu einzureichen, trotz der vertraglichen Klausel über die Beilegung von Streitigkeiten durch ein ausländisches Gericht oder ein internationales Schiedsgericht.

Das russische Gericht ist verpflichtet, eine solche Klage trotz der eventuellen Einwände des ausländischen Beklagten zur Verhandlung anzunehmen. Das russische Gericht kann der anderen Partei zudem untersagen, ein Verfahren im Ausland einzuleiten oder fortzusetzen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann zu recht hohen Geldstrafen führen.

Sollte ein ausländisches Gericht parallel mit einem russischen Gericht denselben Gegenstand verhandeln, wird seine Entscheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit in Russland nicht anerkannt und vollstreckt werden. Seit 2022 wenden russische Gerichte diese Regeln häufiger an. So vertreten sie oft die Auffassung, dass Sanktionen ein für russische Parteien faires Gerichtsverfahren in ausländischen Gerichten behindern können.

Somit ist die Wahrscheinlichkeit immer noch gering, dass Entscheidungen ausländischer Gerichte und Schiedsgerichte aus sogenannten „unfreundlichen“ Ländern in Russland anerkannt und vollstreckt werden, insbesondere in bestimmten Themenbereichen.

Für ausländische Unternehmen bedeutet dies, sich nicht nur auf den Inhalt der Schiedsklausel verlassen zu können. Sie müssen auch das Risiko eines parallelen Verfahrens in Russland berücksichtigen und prüfen, ob ein ausländisches Urteil oder ein Schiedsspruch dort vollstreckbar ist.

 

2. Gerichtsverfahren zur Aufhebung von Rückkaufoptionen auf Anteile/Aktien

Seit August 2026 ist die ausschließliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts der Region Moskau für neue potenzielle Klagen russischer Personen auf Aufhebung des Rückkaufrechts ausländischer Investoren an Anteilen oder Aktien an russischen Gesellschaften festgelegt.

Dabei können solche Klagen auch von russischen Behörden erhoben werden (mit Genehmigung der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen).

Für ausländische Investoren, die das Recht auf den Rückkauf russischer Vermögenswerte in Verträgen dokumentiert haben, ist es ratsam, bereits jetzt die Risiken zu bewerten, die sich aus der Anwendung der neuen Vorschriften auf die jeweiligen Transaktionen ergeben.

 

3. Erfolgreiche Rechtsfälle mit Beteiligung ausländischer Unternehmen

Trotz der genannten Tendenzen wäre es falsch zu behaupten, dass ausländische Personen von vornherein keine Chance hätten, Rechtsstreitigkeiten vor russischen Gerichten erfolgreich zu führen.

Nach unserer Erfahrung können ausländische Unternehmen Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf ihre laufende Geschäftstätigkeit, in Insolvenzverfahren, beim Schutz des geistigen Eigentums sowie andere Handelsstreitigkeiten erfolgreich führen.

Handelsstreitigkeiten und Sanktionen

Wir haben die Interessen der Tochtergesellschaft eines großen europäischen Automobilherstellers in mehr als 25 Gerichtsverfahren vertreten, darunter auch in Klagen russischer Käufer, die auf der Lieferung von Anlagen gemäß den abgeschlossenen Verträgen bestanden und Schadenersatz forderten.

Im Rahmen dieses Verfahrens ist es uns gelungen, die Befreiung dieser Tochtergesellschaft von der Haftung zu begründen, da die europäischen Sanktionen es ihr nicht erlaubten, die betreffenden Produkte herzustellen. Unsere Argumente stützten sich auf die Bestimmungen über höhere Gewalt und eine wesentliche Änderung der Umstände.

Die erfolgreiche Vertretung vor Gericht ermöglichte es dem Mandanten im Anschluss, den Verkauf des russischen Unternehmens abzuschließen.

Insolvenz

Wir vertreten erfolgreich ausländische Mandanten in Insolvenzverfahren mit russischen Vertragspartnern.

So haben wir die Tochtergesellschaft eines bekannten amerikanischen Spielzeugherstellers in einem Verfahren nach der Klage des Insolvenzverwalters vertreten; er wollte Zahlungen für Waren anfechten, die kurz vor Eintritt der Insolvenz geleistet worden waren.

Wir haben außerdem einen internationalen Medizintechnikhersteller im Insolvenzverfahren eines russischen Abnehmers vertreten. Wir konnten die vollständige Rückzahlung der Forderungen unseres Mandanten erfolgreich sicherstellen.

Eintreibung von Forderungen

Wir vertreten regelmäßig ausländische Mandanten in Gerichtsverfahren bezüglich der Vollsteckung  von Forderungen für gelieferte Produkte.

Geistiges Eigentum

Wir vertraten ein europäisches Unternehmen, Hersteller von Kosmetikprodukten für Kinder und Mütter, in einem Markenrechtsstreit gegen ein russisches Unternehmen, das zuvor als Vertriebspartner für die Produkte des Mandanten tätig gewesen war.

Es ist uns gelungen, ein Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit diesem Verstoß einzuleiten.

Fazit

Unsere Erfahrung zeigt, dass russische Gerichte trotz bestehender Einschränkungen und Trends weiterhin ein wirksames Instrument zum Schutz der Rechte und Eigentumsinteressen ausländischer Unternehmen in Streitigkeiten mit russischen Unternehmen darstellen.

Kontaktieren Sie uns.

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