Rechts-Update: Aktuelle Klarstellungen zu Beschränkungen für Einlagen ausländischer Personen, zur Rechtsprechung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation zu Gegensanktionen sowie zu Änderungen für hochqualifizierte Fachkräfte (HQS)
1. Beschränkungen von Bankeinlagen für ausländische Personen
Im Zusammenhang mit der Beschränkung von Bankeinlagen für „unfreundliche“ ausländische natürliche Personen veröffentlichte die Zentralbank der RF am 14. Juli 2026 die offizielle Erläuterung Nr. 1-OP, die die Umstände ausländischer Einleger verbessert.
Die Zentralbank der RF betonte 4 wesentliche Bestimmungen:
- Die Beschränkungen gelten nicht für gewöhnliche Zahlungsverkehrs- oder Korrespondenzkonten, die ebenfalls von einzelnen Banken gesperrt wurden;
- Es besteht kein Verbot auf Verlängerung eines Bankeinlagenvertrags, auch nicht durch entsprechende Vertragsänderungen;
- Banken sind nicht verpflichtet, Rubelkonten vom Typ „C“ auf den Namen eines ausländischen Einlegers bei einer anderen zugelassenen russischen Bank zu eröffnen und Geldbeträge dorthin zu überweisen. Wir weisen darauf hin, dass nicht alle russischen Banken die Genehmigung zur Eröffnung von Konten vom Typ „C“ erhalten haben;
- Zur Umsetzung des Erlasses Nr. 95 muss die Höhe der Verbindlichkeiten der Bank gegenüber den Einlegern für jede Person innerhalb eines Kalendermonats individuell berechnet werden. Somit sollen ausländische Einleger über ihre Einlagen in Höhe von bis zu 10 Mio. Rubel pro Monat frei verfügen können.
2. Überblick des Obersten Gerichts der RF zu Gegensanktionen Nr. 8/2026 vom 17. Juni 2026
Im Anhang finden Sie eine Übersicht über häufig gestellte Fragen und Antworten zur künstlichen Aufteilung von Zahlungen an ausländische Personen aus „unfreundlichen“ Ländern sowie zu einigen weiteren Themen.
3. Erhöhung der Mindestgehaltsschwelle für HQS
Im Anhang finden Sie eine Übersicht über häufig gestellte Fragen und Antworten unserer Kunden zur Erhöhung der Mindestgehaltsschwelle für hochqualifizierte Spezialisten.
