Obligatorische Verrechnungspreisdokumentation: Hohe Finanzrisiken
Derzeit werden Änderungen an den Steuergesetzen Russlands vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf die Verrechnungspreise (VP).
Seit 2024 gilt daher: Wenn es sich bei kontrollierten Außenhandelstransaktionen um Rohstoffe aus der Liste des Ministeriums für Industrie und Handel der RF (Eisen- und Nichteisenmetalle, Edelsteine etc.) handelt, muss für diese Transaktionen die obligatorische VP-Dokumentation erstellt und an die Steuerbehörden der RF übermittelt werden.
Ursprünglich ging man davon aus, dass diese Regeln Kontrolle nur für Transaktionen mit natürlichen Ressourcen einführen würden; in der Praxis gelten sie jedoch auch für Unternehmen außerhalb des Rohstoffsektors, die Waren mit HS-Codes aus der Liste des Ministeriums für Industrie und Handel der RF lieferten, selbst in kleinen Mengen.
Die Dokumentation für solche Transaktionen (zusammen mit der Meldung kontrollierter Transaktionen) muss bis zum 20. Mai des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres erstellt werden. Für kontrollierte Transaktionen des Jahres 2025 gilt die Frist der 20. Mai 2026.
Die Geldbuße für die Nichtvorlage der VP-Dokumentation beträgt 500.000 Rubel.
