Neues Gesetz zum Schutz des Unternehmensvermögens und zur Verringerung des Betrugsrisikos
14.08.2024
Am 1. September 2024 tritt in Russland ein neues Gesetz in Kraft. Es zielt darauf ab, das Unternehmensvermögen zu schützen und das Betrugsrisiko durch den Einsatz von Scheingeschäftsführern zu verringern. Das Gesetz führt die Pflicht zur notariellen Beurkundung schriftlicher Gesellschafterbeschlüsse russischer Unternehmen über die Ernennung des alleinigen Geschäftsführungsorgans von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Verlängerung dessen Befugnisse ein. Die Einschaltung eines Notars bietet zusätzliche Sicherheit für die Ernennung und Verlängerung der Befugnisse von Direktoren in GmbHs.