Neuer Rechtsrahmen zur Förderung des Hightech-Sektors in Armenien: Wichtige Steueranreize für 2025–2031
Wir möchten Sie über Gesetzesänderungen informieren, die am 4. Dezember 2024 vom Parlament Armeniens verabschiedet wurden und vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2031 in Kraft sein werden. Die Gesetzesänderungen bieten erhebliche Unterstützung für die Entwicklung des armenischen High-Tech-Sektors, insbesondere in den Bereichen Forschung, Entwicklung und professionelle Dienstleistungen.
Wichtige Punkte
1. Lohnsteuervorteile
- Wanderarbeiter: Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer (ausgenommen Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit) mit legaler Arbeitserlaubnis in Armenien beschäftigen, können bis zum 31. Dezember 2026 Anspruch auf die Rückerstattung der Lohnsteuer in Höhe von 60 % haben. Nach diesem Zeitraum wird der Steuervorteil direkt an die Arbeitnehmer ausgezahlt.
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Berufseinsteiger: Unternehmen können für ihre Mitarbeiter, die erste Berufserfahrungen im High-Tech-Sektor sammeln, die Rückerstattung von 60 % der Lohnsteuer beantragen, sofern diese innerhalb der letzten 3 Jahre eingestellt wurden.
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Fortgebildete Mitarbeiter: Arbeitgeber können außerdem die Lohnsteuerrückerstattung von 50 % für Mitarbeiter beantragen, die eine zertifizierte Fortbildung an anerkannten Lernzentren absolviert haben.
Hinweis: Der Gesamtbetrag der Lohnsteuerrückerstattung für alle Kategorien soll 50 % des Lohnsteuerbetrags für den Berichtszeitraum nicht überschreiten. Rückerstattungen erfolgen vierteljährlich.
2. Gewinnsteuerabzüge
Organisationen, die am IT-Unterstützungsprogramm teilnehmen, können von zusätzlichen Steuervorteilen profitieren, nämlich: Lohnkosten für anspruchsberechtigte Mitarbeiter (mit Ausnahme von nichtansässigen Mitarbeitern) können in doppelter Höhe von der Gewinnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Der Abzug darf jedoch 50 % der Steuerbemessungsgrundlage nicht überschreiten.
3. Voraussetzungen für den Anspruch
4. Abschreibungsvorteile für F&E-Aktivitäten
Ziele und Ergebnisse
Die Gesetzesänderungen sind ein Teil der laufenden Strategie Armeniens, Innovationen zu fördern, internationale Talente anzuziehen sowie Unternehmen in Bereichen Forschung, Entwicklung und professionelle Dienstleistungen zu unterstützen. Dank erheblicher Lohnsteuerrückerstattungen, Gewinnsteuerabzüge und flexibler Abschreibungsregeln wird ein günstiges Geschäftsumfeld für Unternehmen im armenischen High-Tech-Sektor geschaffen.Your contacts at SCHNEIDER GROUP:
- Yeva Voskanyan, Partner, Armenien: VoskanyanYR@schneider-group.com
- Hayk Sargsyan, Legal Team Lead, Armenien: SargsyanH@schneider-group.com
