Neue Regeln für die Vergabe von Identifikationsnummern für ausländische Bürger der Republik Kasachstan

22.01.2024

In die Rechtsvorschriften der Republik Kasachstan wurden Änderungen bezüglich der Zuweisung von Identifikationsnummern an ausländische Staatsbürger eingetragen.

Laut dem Gesetz der Republik Kasachstan vom 23. Dezember 2023 Nr. 50-VIII „Über Änderungen und Ergänzungen einzelner Rechtsvorschriften der Republik Kasachstan zu der staatlichen Körperschaft „Regierung für Bürger“, dem internationalen Technologiepark „Astana Hub“ und der Fingerabdruckregistrierung“ (im Folgenden „Gesetz“) erfolgt die Zuweisung einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) an Ausländer und Staatenlose vorbehaltlich ihres tatsächlichen Aufenthalts auf dem Territorium der Republik Kasachstan und nur bei ihrer persönlichen Antragstellung bei staatlichen Stellen zum Zweck der Personenidentifizierung. Das Gesetz tritt am 24. Februar 2024 in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass früher ausländische Staatsbürger die PIN über einen Vertreter erhalten konnten, indem sie diesem eine Vollmacht und eine Kopie ihres ausländischen Reisepasses bereitstellten.

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