Neue Regeln für die Wareneinfuhr aus der EAWU nach Russland
Seit dem 01.06.2026 erfolgt die Einfuhr von Waren aus den EAWU-Ländern nach Russland über das System der Bestätigung der geplanten Warenlieferungen (SPOT).
Gemäß Erlass der Regierung der RF Nr. 641 vom 29. Mai 2026 sind Importeure vom 01.06.2026 bis zum 30.06.2026 von der Zahlung der Sicherheitsleistungen im Rahmen des SPOTs befreit.
Für Waren, die aus der Republik Belarus über den russisch-belarussischen Abschnitt der Staatsgrenze der RF nach Russland eingeführt werden, gilt die Befreiung von der Sicherheitsleistung gemäß SPOT bis zum 01.11.2026, sofern der Lieferant der Waren eine Organisation oder ein Einzelunternehmer aus der Republik Belarus ist.
Die Sicherheitsleistung wird für jedes eingereichte DOPP erbracht, wenn bei der Warenlieferung die Einfuhrumsatzsteuer und die Verbrauchssteuer zu zahlen sind.
Von der Sicherheitsleistung sind befreit:
- große Steuerzahler;
- Personen, bei denen die Steuerüberwachung durchgeführt wird;
- Personen, die im Register der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten aufgeführt sind;
- Ansässige einer Freihandelszone/Sonderwirtschaftszone, wenn Waren in deren Gebiet eingeführt werden;
- Waren, die gemäß den Bestimmungen des EAWU-Vertrags und/oder der russischen Steuergesetze steuerfrei eingeführt werden;
- Waren, die im zollrechtlichen Transit zwischen den EAWU-Mitgliedstaaten durch das Gebiet Russlands befördert werden.
