Neue Herausforderungen für internationale Banken bei Transaktionen mit Russland – EU zählt Russland zu den Hochrisikogebieten
Die Europäische Kommission hat Russland eigenständig auf ihre Liste der Länder mit hohem Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gesetzt und damit die Financial Action Task Force (FATF) umgangen.
Dies wurde in einer Pressemitteilung auf der Website der Europäischen Kommission vom 3. Dezember 2025 bekannt gegeben.
Obwohl die FATF die Mitgliedschaft Russlands bereits im Jahr 2023 suspendierte, blockierten wichtige BRICS-Staaten wie China und Indien die Aufnahme Russlands auf die schwarze Liste, was zu einer Lücke führte, die die EU nun geschlossen hat. Bisher spiegelte die EU-Schwarze Liste in der Regel die FATF-Entscheidungen wider. Mit der Aufnahme der Tätigkeit der EU-Geldwäschebehörde (AMLA) verfolgt die EU nun einen unabhängigeren Ansatz und plant, die AMLA ab Juli 2027 in die Verwaltung der Schwarzen Liste einzubeziehen.
Das offizielle EU-Register wurde noch nicht aktualisiert. Diese Maßnahme wird jedoch Finanzinstitute innerhalb der EU verpflichten, alle Transaktionen mit Russlandbezug genauer zu prüfen und Banken zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen aufzuerlegen. Die entsprechende Verordnung tritt nach Prüfung und Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates innerhalb eines Monats in Kraft. Diese Frist kann um einen weiteren Monat verlängert werden.
Diese Änderung führt zu erheblichen Komplikationen bei Bankgeschäften für Unternehmen, die mit russischen Unternehmen Geschäfte tätigen, einschließlich Tochtergesellschaften europäischer Unternehmen in Russland.
