14.08.2025
Neue Einschränkungen für Dividendenzahlungen an ausländische Investoren in Belarus
Wichtig zu wissen
Seit dem 24. Juli 2025 hat die belarussische Regierung die Regeln für die Auszahlung von Dividenden an Investoren aus „unfreundlichen“ Ländern (z. B. solchen, die Sanktionen gegen Belarus unterstützen) verschärft.
Was hat sich verändert?
- Vorher: Eine Genehmigung war nur erforderlich, wenn der Dividendenbetrag insgesamt 80.000 Basiseinheiten (derzeit ca. 3.360.000 BYN) überstieg.
- Jetzt: Eine spezielle staatliche Genehmigung ist für alle Dividendenzahlungen an ausländische Investoren erforderlich.
Neue Voraussetzungen für die Genehmigung
Wenn der Dividendenbetrag ≤ 20.000 Basiseinheiten beträgt (derzeit ca. 840.000 BYN), wird die Genehmigung unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
- Die Zahl der Beschäftigten beträgt mindestens 70% im Vergleich zum Vorjahr;
- Keine Zahlungsrückstände bei Steuern, Gehältern, Darlehen und anderen Pflichtzahlungen;
- Keine staatlichen Einwände.
Wenn der Dividendenbetrag > 20.000 Basiseinheiten beträgt, gilt zusätzlich zu den Voraussetzungen oben:
- Die Ausschüttungen dürfen 50 % der durchschnittlichen ausländischen Nettoinvestitionen der letzten fünf Jahre nicht übersteigen,
- Das Unternehmen muss profitabel sein.
- Das durchschnittliche Monatsgehalt muss ≥ 3,5 Mindestlöhne betragen (2.541 BYN im Jahr 2025).
Bankvorschriften (seit dem 7. August 2025)
Banken, die Dividendenausschüttungen belarussischer Unternehmen bearbeiten, sind verpflichtet, den ausländischen Investor, der Zahlungsempfänger ist, zu identifizieren.
Wichtige Fragen für Ihr Unternehmen
- Wer sind Ihre Anteilseigner und Endbegünstigten?
- Wie viele Dividenden planen Sie in den Jahren 2025–2026 auszuschütten?
- Erfüllen Sie die festgelegten steuerlichen, personellen und finanziellen Voraussetzungen?
- Entsprechen Ihre Bankenprozesse den neuen Anforderungen?
