Neue Beschränkungen für Rückkaufoptionen ausländischer Unternehmen in Russland

22.07.2026

Die Ausübung eines Rückkaufoption für einen ausländischen Investor kann auf Antrag des russischen Unternehmens selbst oder des zuständigen Ministeriums (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen) beendet werden. Die Fälle werden ausschließlich vor dem Schiedsgericht der Region Moskau verhandelt.

Die Gründe können politischer oder wirtschaftlicher Natur sein:

1. Politische Gründe

a) Öffentliche Unterstützung unfreundlicher Handlungen gegen Russland, russische Staatsbürger und Unternehmen;
b) Handlungen die darauf abzielen, den Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation zu diskreditieren;
c) Finanzierung von Terrorismus, extremistischen Aktivitäten oder der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen;
d) Öffentliche Erklärungen zur Einstellung oder Aussetzung der Geschäftstätigkeit in der Russischen Föderation;
e) Nicht ordnungsgemäße Erfüllung gesellschaftsrechtlicher Verpflichtungen, darunter aus Verträgen in der Russischen Föderation.

2. Wirtschaftliche Gründe

a) Rückkauf zu einem Preis, der um 25 % oder mehr vom Marktwert abweicht;
b) Zusätzliche Investitionen des russischen Erwerbers in den Vermögenswert.

Entschädigung

Innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Inkrafttretens der Entscheidung über die Beendigung des Rückkaufsrechts kann der ausländische Investor vom Erwerber eine Entschädigung verlangen.

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