02.10.2025
Änderungen in der russischen Steuergesetzgebung
Das russische Finanzministerium hat der Regierung der Russischen Föderation ein Paket von Gesetzentwürfen zur Änderung des russischen Steuergesetzbuchs vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen folgende Bereiche:
- Anhebung des regulären Umsatzsteuersatzes von derzeit 20 % auf 22 %. Der ermäßigte Satz von 10 % für sozial bedeutsame Waren (Lebensmittel, Medikamente, medizinische Produkte, Kinderwaren usw.) bleibt unverändert bestehen.;
- Reduzierung der Umsatzgrenze für die Anwendung des vereinfachten Steuersystems von 60 Mio. auf 10 Mio. Rubel;
- Anpassung der ermäßigten Sätze für Sozialversicherungsbeiträge für KMU: Für einzelne Branchen (Handel, Bau, Bergbau etc.) sollen künftig einheitliche Beitragssätze gelten (30 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze und 15 % darüber). Bevorzugte Sektoren wie Verarbeitung, Produktion, Transport, Elektronik u. a. behalten weiterhin Zugang zu ermäßigten Sätzen;
- Einführung der Pflicht für Gewerbeunternehmen Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und andere Vergütungen von Führungskräften basierend auf dem Mindestlohn anzurechnen, auch dann, wenn das tatsächliche Gehalt von Führungskräften unter dem Mindestlohn liegt;
- Änderungen in der Besteuerung von Buchmachern.
Im Falle einer Annahme treten die Änderungen des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation zum 1. Januar 2026 in Kraft.
