Kasachstan. Neues in Steuern und Recht. Januar 2022.

17.02.2022

Die Erhöhung von Mindesteinkommen und monatlichem Berechnungswert sowie Änderungen im Steuerrecht

Ab dem 1. Januar 2022 gelten folgende neue Bestimmungen:

  • Das Mindesteinkommen wurde von 42.500 KZT (etwa EUR 46) auf 60.000 KZT (etwa EUR 122) erhöht. Zugleich wurde der monatliche Berechnungswert (MBW), der Grundlage für die Berechnung von vielen Pflichtzahlungen sowie von Geldbußen ist, um 3.063 KZT (etwa EUR 6) erhöht.
  • Der Schwellenwert für die obligatorische Umsatzsteuerregistrierung wurde von 30.000 MBW auf 20.000 MBW gesenkt. Er liegt daher jetzt bei 61.260.000 KZT (etwa EUR 124 817).
  • Personen, die im Digital Mining (Schaffung und Verwaltung von Kryptowährungssystemen) tätig sind, unterliegen der Besteuerung. Der Steuersatz beträgt 1 KZT (etwa EUR 0,002) je Kilowattstunde elektrischer Energie, die während des Digital Minings verbraucht wird.
  • Ausländische Unternehmen, die im elektronischen Warenhandel und in der Erbringung von Dienstleistungen in elektronischer Form tätig sind, unterliegen der Mehrwertsteuer nach dem Satz von 12%.
  • Kleine Unternehmen können ein neues vereinfachtes Verfahren zur Berechnung und Zahlung von Steuern anwenden. Für dieses Sonderverfahren ist auch eine mobile Anwendung «E-Salyq Business» vorgesehen.

Aufgrund des Vorstehenden erinnern wir unsere Steuerzahler freundlich an die Notwendigkeit, die Berechnungswerte für die jeweiligen Steuern und Pflichtzahlungen zu aktualisieren und auf neue Steuern zu achten, die ab 2022 in Kraft treten.

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