GmbH-Gesellschafter können auf ihr Vorkaufsrecht verzichten
Die Staatsduma hat die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) verabschiedet, der umfassende Änderungen der Regeln für das Vorkaufsrecht für Anteile an einer GmbH festlegt.
Die Änderungen sehen die Möglichkeit vor, in der Satzung das Vorkaufsrecht auf Anteile an der GmbH für alle oder einzelne in der Satzung genannte oder einen bestimmten Anteil am Stammkapital besitzende Gesellschafter aufzuheben. Darüber hinaus kann die Ausübung des Vorkaufsrechts an den Eintritt oder Nichteintritt bestimmter Umstände, eine Frist oder eine Kombination dieser Umstände geknüpft sein.
Derzeit sind die Bestimmungen zum Vorkaufsrecht zwingend und gelten für alle Gesellschafter einer GmbH. Nach dem Inkrafttreten der Änderungen kann durch die Satzung der GmbH eine größere Flexibilität in der Unternehmensstruktur und ein individueller Ansatz bei unternehmensinternen Regelungen sichergestellt werden.
