Eventuelle neue Einschränkungen im Bereich des geistigen Eigentums für Unternehmen aus "unfreundlichen" Staaten

05.03.2024

Im Dezember 2023 hat das Ministerium für Industrie und Handel einen Entwurf des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation (im Folgenden «Erlassentwurf») ausgearbeitet, mit dem der Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 1. März 2022 Nr. 81 «Über zusätzliche vorläufige wirtschaftliche Maßnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der Russischen Föderation» geändert wird.


Besondere Regelung für die Abstimmung von Transaktionen

Gemäß dem Erlassentwurf gilt die besondere Regelung für die Abstimmung der Transaktionen zwischen den in Russland ansässigen und ausländischen Unternehmen bzw. Personen aus «unfreundlichen» Staaten und mit von ihnen kontrollierten Personen auch für Transaktionen zur Veräußerung von Rechten an geistigem Eigentum oder zur Verpfändung solcher Rechte. Die besondere Regelung sieht die Genehmigung der Regierungskommission vor, analog zu den bereits eingeführten Genehmigungen für Aktiengeschäfte in russischen Unternehmen und Immobiliengeschäfte. In Vorbereitung auf die Verabschiedung des Erlassentwurfs hat das Ministerium für Industrie und Handel bereits einen Entwurf der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation der Regierung zur Prüfung vorgelegt. Die Verordnung legt die Regeln für die Erteilung solcher Genehmigungen durch die Regierungskommission fest.

Im Moment passiert der Erlassentwurf eine Anti-Korruption-Überprüfung. Die Wahrscheinlichkeit seiner baldigen Verabschiedung ist hoch. In diesem Fall tritt der Erlass mit sofortiger Wirkung ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft.


Risiken für ausländische Unternehmen

Derzeit können einzelne russische Unternehmen mit ausländischer Beteiligung die Übertragung von Markenrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten an Muttergesellschaften wegen der Reduzierung ihrer Aktivitäten in der Russischen Föderation in Betracht ziehen.

Es muss berücksichtigt werden, dass im Moment weder die Fristen für die Entscheidung der Kommission noch die Gründe für die Ablehnung festgelegt sind. Es ist auch noch nicht bekannt, welche Kriterien für die Abstimmung von Transaktionen von der Regierungskommission angewendet werden. Wir können nicht ausschließen, dass darauf die jetzt für die Abstimmung von Aktiengeschäften in russischen Unternehmen und Immobiliengeschäften geltenden Bedingungen (insbesondere der Verkauf mit 50% Rabatt und die Zahlung eines Sonderbeitrags von 15% an den Haushalt der Russischen Föderation) erstrecken werden. Ausländische Unternehmen, die solche Geschäfte planen, können nach der Annahme des Erlassentwurfs auch mit Schwierigkeiten wie die lange Entscheidungsfrist oder die Ablehnung des Geschäfts konfrontiert werden.


Was können russische und ausländische Unternehmen tun

Um die oben genannten Risiken zu vermeiden, empfehlen wir Folgendes:

  • Die bestehenden Rechte an geistigem Eigentum, insbesondere Marken, und die Zweckmäßigkeit der Übertragung von diesen Rechten auf die Muttergesellschaft oder auf die russische Tochtergesellschaft zu bewerten;
  • Transaktionen mit geistigem Eigentum zwischen Unternehmen aus „unfreundlichen“ Ländern und Ansässigen der Russischen Föderation in naher Zukunft abzuschließen, einschließlich (falls zutreffend) der Registrierung der Veräußerung des geistigen Eigentums bei Rospatent;
  • Bei der weiteren Planung von Transaktionen mit geistigem Eigentum die eventuelle neue Regelung für die Abstimmung von Transaktionen zu berücksichtigen.

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