Erweiterung der Liste der Offshore-Staaten

25.07.2023

Am 1. Juli 2023 trat die Verordnung Nr. 86N des Finanzministeriums in Kraft, mit der eine neue Liste von Offshore-Staaten genehmigt wurde. Für Unternehmen aus Offshore-Staaten („Offshore-Unternehmen“) und deren Vertragspartner gelten nachteilige steuerliche Sonderbestimmungen.

Die Liste umfasst als neue Staaten die sogenannten „unfreundlichen Staaten“ (darunter europäische Länder wie Belgien, Großbritannien, Ungarn, Deutschland, Griechenland, Italien, Spanien, Lettland, Litauen, die Niederlande, Polen, Portugal, Frankreich, Tschechien, Estland sowie die USA, Kanada, Japan und eine Reihe anderer Staaten und Territorien).

Für Offshore-Unternehmen und deren Vertragspartner gelten folgende Sonderregelungen:

1. Verrechnungspreisbestimmungen

Geschäfte mit Offshore-Unternehmen werden hinsichtlich der Verrechnungspreise kontrolliert, wenn die Einnahmen daraus 120 Millionen Rubel in einem Kalenderjahr übersteigen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich bei den am Geschäft beteiligten Unternehmen um verbundene Unternehmen handelt.

Es bestehen folgende Pflichten der an dem Geschäft beteiligten russischen Unternehmen:

  • Anzeige kontrollierter Geschäfte mit Offshore-Unternehmen, die in einem Offshore-Staat registriert sind,

  • Nachweis der Marktüblichkeit der vereinbarten Preise, insbesondere Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation.

2. Weitere Änderungen

  • Kleine und mittelständische Offshore-Unternehmen können nach dem 10. Juli aus dem Register für kleine und mittelständische Unternehmen gelöscht werden und dürfen somit keine Vorzugssätze für Sozialbeiträge sowie andere Vergünstigungen mehr in Anspruch nehmen,

  • Die Steuerbefreiungen für folgende Vorgänge entfallen zukünftig:

–   Dividendenzahlungen von Offshore-Unternehmen,

–   Verkauf von Anteilen an Offshore-Unternehmen, die vor mehr als 5 Jahren erworben wurden,

–   Unentgeltliche Übertragung von Eigentum/Eigentumsrechten durch Offshore-Unternehmen,

–   Gewinne sogenannter kontrollierter Offshore-Gesellschaften, die als aktive Gesellschaften angesehen werden

Offensichtlich waren diese Neuerungen eine Reaktion auf die Aufnahme der Russischen Föderation in die schwarze Liste der EU. Dabei bleibt die Aussetzung der DBA, über die wir in unserem vorherigen Newsletter 

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