Erhöhung des Umsatzsteuersatzes auf 22 %: Was jetzt zu beachten ist

16.10.2025

Der Staatsduma wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der zahlreiche Änderungen am Steuergesetzbuch der Russischen Föderation enthält.

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Erhöhung des regulären Umsatzsteuersatzes von 20 % auf 22 %. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10 % bleibt für sozial wichtige Güter (Lebensmittel, Arzneimittel, Kinderwaren etc.) erhalten. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, tritt der neue Umsatzsteuersatz 2026 in Kraft.

Übergangsregelungen sind noch nicht festgelegt

Derzeit enthält der Gesetzentwurf keine Übergangsvorschriften zur Anwendung des neuen Steuersatzes. So sind die Fälle nicht geregelt, wenn die Anzahlung und der Versand von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) in Zeiträume mit unterschiedlichen Steuersätzen fallen, sowie die Besteuerung von Dauerverträgen. Offizielle Klarstellungen der zuständigen Behörden wurden noch nicht veröffentlicht. Ähnlich wie beim Übergang zum 20%-Satz im Jahr 2019 werden voraussichtlich die im Schreiben Nr. SD-4-3/20667@ des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 23. Oktober 2018 dargelegten Ansätze angewendet.

Wie ist der Steuersatz von 22 % anzuwenden?

Wenn die Anzahlung vor 2026 eingegangen ist und die Lieferung der Waren (Arbeit, Dienstleistungen) sowie die Unterzeichnung der entsprechenden Abschlussdokumente erst im Jahr 2026 erfolgen, muss der Verkäufer den Umsatzsteuersatz von 22 % anwenden. Die zuvor auf die Anzahlung berechnete Umsatzsteuer von 20 % ist zwar abzugsfähig, jedoch erhöht sich der abzuführende Steuerbetrag. Daher wäre es ratsam, die Lieferung und die Unterzeichnung der Abschlussdokumente vor Anfang 2026 abzuschließen, um den aktuellen Satz für die Steuerverbindlichkeiten zu sichern.

Wie kann man sich jetzt auf Veränderungen vorbereiten?

  • Die Vertragsbedingungen mit Lieferanten und Kunden hinsichtlich der Umsatzsteuerberechnung und der geltenden Sätze überprüfen und entsprechende Änderungen vorzunehmen.
  • Die Dauerverträge überprüfen und beurteilen, ob die Vertragsbedingungen zulassen, eine zusätzliche Umsatzsteuer von 2 % dem Käufer in Rechnung zu stellen, oder ob die Steuer vom vereinbarten Preis abgezogen werden soll, wodurch die Margen reduziert werden.
  • Die Buchhaltungssysteme neu einstellen, sodass Transaktionen ab 2026 mit dem neuen Steuersatz von 22 % versteuert werden.
  • Die Budgets und das Finanzmodell mit Rücksicht auf die Auswirkungen des neuen Steuersatzes auf Selbstkosten, Margen und Vertragsbedingungen mit wichtigen Geschäftspartnern anpassen.  

Die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes ist für alle Steuerpflichtigen ein bedeutendes Ereignis. Eine rechtzeitige Vorbereitung hilft, technische Fehler, Steuerlücken, Bußgelder, Streitigkeiten mit Gegenparteien und kurzfristige Vertragsanpassungen zu vermeiden.

Das Steuerteam der SCHNEIDER GROUP wird die Entwicklungen des Gesetzesentwurfs und die Veröffentlichung offizieller Klarstellungen weiterhin verfolgen und unterstützt Sie gerne bei der Analyse der Auswirkungen von Änderungen der Steuergesetze auf Ihr Unternehmen.

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