Einschränkung der Nutzung ausländischer Software: zweite Sanktionswelle

25.06.2024

Ende 2023 verabschiedete der Rat der Europäischen Union das 12. Sanktionspaket, das unter anderem Einschränkungen für die Weitergabe der Software für Unternehmensführung, Industriedesign und Produktion an in Russland ansässige Unternehmen einführte. 

Am 12. Juni 2024 verhängte das US-Finanzministerium ähnliche Sanktionen, die den Export/Rückexport, Verkauf/Lieferung von den folgenden Dienstleistungen direkt oder indirekt aus den Vereinigten Staaten oder durch „US-Personen“ (unabhängig vom Standort) an Personen mit Sitz in der Russischen Föderation verbieten:

1) IT-Beratung und -Entwicklung;

2) IT-Support und Cloud-Lösungen für Software zur Unternehmensführung sowie für Industriedesign und Produktion.

Das Verbot gilt nicht

1) für Dienstleistungen an Tochtergesellschaften in Russland, die direkt oder indirekt „US-Personen“ gehören;

2) für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit einer juristischen Person, sofern diese nicht direkt oder indirekt einer russischen Person gehört;

3) bei der Erlangung einer Einzelgenehmigung.

Die Einschränkungen treten am 12. September 2024 in Kraft. Die Sanktionen der Europäischen Union sind bereits am 20. Juni 2024 in Kraft getreten (allerdings wurde diese Frist gemäß dem 14. EU-Sanktionspaket auf den 30. September 2024 verschoben). Eine Ausnahme bilden deutsche Unternehmen – diese dürfen bis zum 31. März 2025 die Software an russische Unternehmen liefern, die von europäischen Unternehmen oder Unternehmen aus Partnerländern kontrolliert werden.

Daher müssen Unternehmen aus der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten bereits jetzt die Umstellung auf russische Software erwägen.

Die Experten der SCHNEIDER GROUP können die Struktur Ihres Unternehmens analysieren, um beim Wechsel des bestehenden ERP-Systems die beste Lösung zu finden.

Wenn SAP in eine separate IT-Systemlandschaft getrennt oder von ERP auf eines der 1C-Produkte (1C: ERP, 1C: Integrated Automation, 1C: KORP) umgestellt werden soll, unterstützen unsere Finanz- und IT-Experten Sie gerne damit, einschließlich Betreuung nach dem Projektabschluss und Benutzerunterstützung. Dabei wird auf lokale Gesetze und Unternehmensstandards geachtet. In den letzten Jahren führen wir erfolgreich Umstellungen auf die russische Software durch, wobei relevante Anpassungen genutzt und die Branchenspezifik unserer Kunden berücksichtigt wird. 

Die Umstellung umfasst folgende Schritte:

  • Interviews zur Identifizierung aktueller Geschäftsprozesse und -bedürfnisse;
  • Analyse von Unternehmensberichten;
  • Vorschlag einer für die Unternehmensbuchführung geeigneten1С-Konfiguration;
  • Erstellung des individuellen Umstellungsplans;
  • Installation des Systems;
  • Schulungen für Benutzer;
  • Einrichten des Datenaustauschs mit anderen Systemen;
  • Übertragung von Kontensalden an 1С;
  • Einrichten des Kontenmappings für die Managementberichte (einschließlich Budget- und Statistikdaten);
  • weitere Unterstützung.

Sollte die Umstellung auf 1C sehr kurzfristig erfolgen, können wir ein Basisprodukt anbieten – eine 1C-Datenbank mit der minimalen Anzahl an Modifikationen zur Unterstützung der laufenden Tätigkeit des Unternehmens. Diese Lösung lässt die Kontensalden schnell an 1C übertragen und Benutzer schulen. Weitere Anpassungen werden nachfolgend beim Support vorgenommen.

Kontaktieren Sie uns.

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