Einreichung der Einkommenserklärungen für 2024
22.01.2025
Die meisten Steueransässigen der Republik Armenien, die zugleich Staatsbürger dieses Landes sind, müssen die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 einreichen.
Personen, die zur Einreichung verpflichtet sind
Die Pflicht gilt für natürliche Personen, Bürger und Steueransässige der Republik Armenien, die:
- im Jahr 2024 aufgrund eines Arbeits- oder zivilrechtlichen Vertrags berufstätig waren,
- die Einkommensteuererklärung für 2023 eingereicht haben,
- zum 31. Dezember 2024 im Staatsdienst oder in der Kommunalverwaltung tätig waren und (oder) öffentliche Ämter bekleideten, die im Gesetz der Republik Armenien „Über den Staatsdienst“ vorgesehen sind,
- zum 31. Dezember 2024 Gesellschafter (Aktionäre, Anteilseigner) eines in der Republik Armenien ansässigen Gewerbebetriebs mit einem Umsatz für 2023 von einer Milliarde Dram oder mehr waren,
- als wirtschaftlich Berechtigte im Sinne der Gesetze der Republik Armenien gelten,
- im Jahr 2024 ein Darlehen in Höhe von 20 Millionen Dram oder mehr erhalten haben.
Einkunftsarten
Meldepflichtige Personen müssen in ihren Steuererklärungen die in der Republik Armenien und im Ausland erzielten Einkünfte, einschließlich passiver Einkünfte, angeben.
Frist für die Abgabe und Steuerzahlung
Die oben genannten Personen müssen bis zum 1. Mai 2025 die Einkommensteuererklärung einreichen und die anfallenden Steuern zahlen.