Einführung eines einheitlichen digitalen Systems zur Registrierung von Arbeitsverträgen in Armenien
Ab dem 1. Januar 2026 wird in Armenien ein einheitliches digitales System für Arbeitsverträge funktionieren.
Seitdem müssen alle neuen Arbeitsverträge ausschließlich über die digitale Plattform abgeschlossen werden. Die Verträge, die im Papierformat unterzeichnet worden sind, verlieren ihre Rechtskraft.
Bisher abgeschlossene Papierverträge müssen innerhalb von 12 Monaten, also bis Ende 2026, digitalisiert und in das System eingetragen werden.
Dieselben Regeln gelten für die Arbeitsverträge zwischen staatlichen Stellen und ihren Mitarbeitern, mit Ausnahme von Verträgen, die Staatsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen enthalten, die weiterhin in Papierform erstellt werden.
Das System wird über das elektronische Berichtssystem des Komitees für Staatseinnahmen funktionieren.
Wie wird das System funktionieren
Für den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber meldet sich im System an und füllt die erforderlichen Felder des Arbeitsvertrags aus, darunter:
- Vertragsnummer, Ort und Datum des Vertragsabschlusses,
- Angaben zum Arbeitgeber und zum Arbeitnehmer,
- Arbeitsort und Position,
- Arbeitsbeginn,
- Gehaltshöhe und -berechnungsverfahren,
- Vertragsart und -laufzeit (befristet oder unbefristet),
- Probezeitbedingungen (ggf.),
- Arbeitszeiten und Urlaubsregelung.
Nach dem Ausfüllen der Daten unterzeichnet der Arbeitgeber den Vertrag mit einer elektronischen Signatur, woraufhin eine Benachrichtigung an die E-Mail-Adresse des Arbeitnehmers gesendet wird.
Für den Arbeitnehmer
Die Arbeitnehmer bekommen den Zugriff auf das System wie folgt:
- Staatsangehörige der Republik Armenien — über die nationale Identifikationsplattform „Yesem“,
- Ausländische Staatsbürger — mit der steuerlichen Identifikationsnummer oder dem Benutzernamen und dem Passwort, die vom Komitee für Staatseinnahmen vergeben werden.
Ist der Arbeitnehmer mit den Bedingungen des Vertrags einverstanden, unterzeichnet er diesen elektronisch spätestens am Werktag vor dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags.
Staatsangehörige Armeniens verwenden eine in ihren Personalausweis eingebettete elektronische Signatur oder eine mobile elektronische Signatur, während ausländische Staatsbürger andere anerkannte elektronische Signaturen verwenden können (z. B. CoSign oder andere zum Zeitpunkt der Systemimplementierung gültige Lösungen).
Ziele der Digitalisierung
Die Hauptziele der Implementierung digitaler Arbeitsverträge sind:
- Vereinfachung der Verfahren und Reduzierung des Verwaltungsaufwands: Die Möglichkeit, Verträge mithilfe einer elektronischen Signatur abzuschließen, zu ändern und zu kündigen, macht den Prozess bequemer und effizienter.
- Erhöhung der Effizienz der staatlichen Kontrolle: Aufsichtsbehörden haben den ständigen Zugriff auf Verträge, um Verstöße zu erkennen und die Einhaltung der Arbeitsgesetze sicherzustellen.
- Gewährleistung des kontinuierlichen Datenzugriffs: Verträge sind sowohl für die Parteien als auch für autorisierte Behörden jederzeit zugänglich.
- Transparenz der Arbeitsverhältnisse: alle Vertragsbedingungen sind für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Aufsichtsbehörden klar, zugänglich und nachvollziehbar.
