Die VAE werden aus den Offshore-Verzeichnissen gestrichen: neue Steuerregeln ab 2026
30.12.2025
Das Finanzministerium Russlands veröffentlichte im November 2025 Verfügungsentwürfe, nach denen die Vereinigten Arabischen Emirate ab dem 1. Januar 2026 von allen Offshore-Listen ausgeschlossen werden. Dies eröffnet eine Reihe neuer Steuermöglichkeiten für Unternehmen. Für Holdingstrukturen bleiben jedoch einige Einschränkungen bestehen.
Welche neuen Möglichkeiten ergeben sich für Unternehmen?
- Nullsteuersatz auf Dividenden aus den VAE: Russische Unternehmen können nun Dividenden von Tochtergesellschaften in den VAE zu einem 0%-Steuersatz erhalten, sofern sie mindestens 50% der Anteile halten und die Vermögenswerte seit mindestens einem Jahr in ihrem Besitz sind. Wichtig: die Dividenden müssen aus Gewinnen gezahlt werden, die in den VAE bereits besteuert wurden.
- Vergünstigungen beim Verkauf von Anteilen und der Übertragung von Vermögen. Beim Verkauf von Anteilen oder Aktien von Unternehmen aus den VAE gilt ein Steuersatz von 0% (unter Einhaltung zusätzlicher Bedingungen). Außerdem können Vergünstigungen bei der unentgeltlichen Übertragung von Vermögen innerhalb der Gruppe in Anspruch genommen werden.
Welche Einschränkungen gelten weiterhin für Holdinggesellschaften?
- Neue Anforderung für die Befreiung von Gewinnen eines kontrollierten ausländischen Unternehmens (im Folgenden „KAU“): Um die Gewinne ihrer Unternehmen in ausländischen Steuerhoheitsgebieten nicht zu besteuern, muss der Körperschaftsteuersatz im Land der Registrierung des KAU mindestens 15 % betragen. Da der allgemeine Körperschaftsteuersatz in den VAE auf 9 % festgelegt ist, ist diese Bedingung nicht erfüllbar. Folglich sind die Gewinne von in den VAE registrierten KAU in die Steuerbemessungsgrundlage ihrer russischen kontrollierenden Personen aufzunehmen.
- Die Kontrolle gemäß den Transferpreisbildungsregeln (im Folgenden „TPR“) bleibt bestehen: Geschäfte mit unabhängigen Vertragspartnern aus Ländern, in denen der Steuersatz 15 % und weniger beträgt (wie in den VAE), werden weiterhin für TPR-Zwecke als kontrolliert anerkannt. Die Streichung aus den Offshore-Listen hebt die Erstellung von TPR-Unterlagen nicht auf
Welche Einschränkungen gelten weiterhin für Holdinggesellschaften?
- Neue Anforderung für die Befreiung von Gewinnen eines kontrollierten ausländischen Unternehmens (im Folgenden „KAU“): damit die Gewinne ihrer Unternehmen in ausländischen Steuerhoheitsgebieten nicht besteuert werden müssen, muss der Körperschaftsteuersatz im Land der Registrierung des KAU mindestens 15% betragen. Da der allgemeine Körperschaftsteuersatz in den VAE 9% beträgt, ist diese Bedingung nicht erfüllbar. Folglich sind die Gewinne von in den VAE registrierten KAU in die Steuerbemessungsgrundlage ihrer russischen kontrollierenden Personen aufzunehmen.
- Die Kontrolle gemäß den Transferpreisbildungsregeln (im Folgenden „TPB“) bleibt bestehen: Geschäfte mit unabhängigen Vertragspartnern aus Ländern, in denen der Steuersatz 15% und weniger beträgt (wie in den VAE), werden weiterhin für TPB-Zwecke als kontrolliert anerkannt. Die Streichung aus den Offshore-Listen hebt die Erstellung von TPB-Dokumente nicht auf.
Was rät SCHNEIDER GROUP an?
- eine Strukturprüfung durchzuführen: bewerten Sie, welche Unternehmen / Unternehmensketten unter die neuen Regelungen fallen.
- die steuerlichen Auswirkungen neu zu berechnen: prüfen Sie, wo und wie der 0%-Steuersatz auf Dividenden angewendet werden kann und wie sich die neuen Beschränkungen auf den Gewinn des KAU auswirken.
- Unterlagen im Voraus vorzubereiten: die Eigentümerstruktur, die Steuerbemessungsgrundlage und Status der Einnahmen/Ausgaben müssen nachgewiesen werden.
