Die Staatsduma der Russischen Föderation hat ein Gesetz zur Festigung des richtungsweisenden Charakters der Rechtsprechungshinweisen des Plenums des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation verabschiedet.

24.07.2026

Wie in der Begründung zum Gesetzentwurf angegeben, "besteht eine der Aufgaben der gesetzlichen Regelung darin, die Stabilität und Berechenbarkeit gesellschaftlicher Verhältnisse zu erreichen". In Ermangelung einer Einheitlichkeit der Rechtsprechung kann jedoch kein erforderliches Maß an Rechtssicherheit erreicht werden.

Derzeit gibt es keinen Hinweis auf den richtungsweisenden Charakter der Rechtsprechungshinweisen. Dabei sind sie "eines der Elemente des verfassungsmäßigen Mechanismus zur Gewährleistung der Einheit und Konsistenz des russischen Rechtssystems". In der Praxis stellen Gerichte nicht einmal die Frage nach ihrer Verbindlichkeit.

Daher wird vorgeschlagen, den richtungsweisenden Charakter dieser Rechtsprechungshinweisen zu verankern, um gerichtliche Fehler zu vermeiden und Effizienz des gerichtlichen Rechtsschutzes zu verbessern.

Link zum Gesetzentwurf: https://sozd.duma.gov.ru/bill/1241629-8

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