Die Regierung der RF veröffentlichte die Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmer, die von Drohnenangriffen auf Wildberries betroffen sind
Am 25. August wurde die Verordnung Nr. 1074 der Regierung der RF veröffentlicht, welche die Regeln für die Unterstützung von Verkäufern festlegt, die ihre Waren auf Wildberries anbieten und durch Drohnenangriffe auf Einrichtungen der „RWB“-Gruppe Schaden erlitten haben.
Die Unterstützungsmaßnahmen gelten für Personen, die über einen gültigen Vertrag über den Verkauf von Waren mit Wildberries verfügen und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Der geschätzte Schaden durch Drohnenangriffe seit Juli 2026 übersteigt 5 % der steuerpflichtigen Einkünfte;
ODER
- Die Person ist seit dem 1. Dezember 2025 im Einheitlichen staatlichen Register juristischer Personen bzw. im Einheitlichen staatlichen Register der Einzelunternehmer eingetragen und hat seit Juli 2026 durch Drohnenangriffe einen Schaden erlitten. In diesem Fall spielt das Verhältnis der Schadenssumme zum Umsatz keine Rolle.
Unterstützungsarten:
- Verlängerung um 12 Monate der Zahlungsfristen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die von August 2026 bis Juli 2027 fällig werden. Nach Ablauf der 12 Monate können Steuern (mit Ausnahme der Steuer im Rahmen des automatisierten vereinfachten Besteuerungssystems und der Steuer auf berufliche Einkünfte) sowie Sozialversicherungsbeiträge monatlich in gleichen Raten in Höhe von 1/12 des fälligen Betrags beglichen werden.
- Bis zum 31. Dezember 2026 werden die Erlassung von Bescheiden, die Durchführung sowie die Fristen für Steuerprüfungen vor Ort und für die Überprüfungen der Berechnung und der Rechtzeitigkeit der Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen ausgesetzt.
- Die Fristen für die Zustellung von Zahlungsaufforderungen und den Erlass von Vollstreckungsbescheiden werden um 6 Monate verlängert.
Die Liste der Geschädigten wird von Wildberries erstellt und monatlich spätestens am 10. des Monats an den Föderalen Steuerdienst der RF sowie an die regionalen Stellen des Versicherers übermittelt. Die erste Liste wurde innerhalb von zwei Tagen nach Veröffentlichung der Verordnung (28.08.2026) übermittelt. Die OOO „RWB“ ist berechtigt, die Angaben nachträglich zu korrigieren; diese werden dann für alle Monate seit August 2026 berücksichtigt.
In persönlichen Steuerzahlerkonten sollen im Laufe des Septembers Informationen zu den neuen Zahlungsfristen sowie der aktuelle Saldo des einheitlichen Steuerkontos erscheinen.
