Die Quotenfestsetzung zur Gewinnung ausländischer Arbeitskräfte in der Republik Kasachstan

20.06.2024

Das Amt für Beschäftigung und Sozialprogramme der Republik Kasachstan leitet am 1. August 2024 die Antragstellung für die Quotenfestsetzungzur Gewinnung ausländischer Arbeitskräfte im Jahr 2025 ein.

* Quote für die Gewinnung ausländischer Arbeitskräfte – höchstzulässige Anteil ausländischer Arbeitskräfte, den die Arbeitgeber in der Republik Kasachstan die Arbeitsplätze vermitteln dürfen. Aufgrund der aufgeteilten Quote bekommen Arbeitgeber die Arbeitserlaubnisse für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte.

Die Antragstellung ist bis zum 1. Oktober 2024 möglich. Die Arbeitgeber stellen Anträge für Quotenfestsetzung zur Gewinnung ausländischer Arbeitskräfte an das Regionalamt, wo ausländische Arbeitskräfte tätig werden sollen. Dazu werden Formulare gemäß Anlage 1 zur „Regelung der Quotenfestsetzung zur Gewinnung ausländischer Arbeitskräfte in der Republik Kasachstan und Quotenverteilung“, die durch Verordnung des stellvertretenden Ministerpräsident - Minister für Arbeit und soziale Sicherung der Republik Kasachstan vom 30. Juni 2023 Nr. 274 in Kraft getreten ist.

Im Gegenzug bedarf es für bestimmte Personen keine Erlaubnis von lokalen Ausführungsorganen bei Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte, darunter Ausländer und Staatenlose:

1. Business-Immigranten, die für Ausübung unternehmerischer Tätigkeit eingewandert sind

2. Bürger der Staaten des Eurasischen Wirtschaftsunionsvertrags vom 29. Mai 2014

3. Besatzungsmitglieder von See- und Flussschiffe, Luft- und Eisenbahntransport

4. Angestellte von Teilnehmer und Institutionen des internationalen Finanzzentrums „Astana“

5. Leiter kasachischen juristischen Personen und derer Stellvertreter mit 100-prozentiger ausländischer Beteiligung am Stammkapital

6. Personen, die sich nicht länger als 120 Kalendertage innerhalb eines Kalenderjahres dienstlich tätig sind

7. Besitzer eines Investorenvisums, mit Ausnahme derer Familienmitglieder, sowie auch unterhaltsberechtigte Angehörige

8. und sonstige.

Wenn Sie planen ausländische Arbeitskräfte in Ihre Firma anzustellen (zum Beispiel, Projektmanager), soll der Quotenantrag für Beschäftigung im Jahr 2025 noch im Jahr 2024 gestellt werden. Falls eine Quote vorhanden ist, können Sie Erlaubnis für Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte beantragen.

WICHTIG: Einer der Ablehnungsgründe bei Erteilung einer Erlaubnis für Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte ist die Überschreitung der verteilten Quote. Aus diesem Grund soll Arbeitgeber rechtzeitig für geplante Anzahl der ausländischen Arbeitskräfte Sorge tragen und entsprechende Schritte vornehmen.


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